Trinkwasser: Neue Regeln für Härtefälle
Recht Bissingen bekommt mehr Zeit für die Umsetzung der Anschlüsse
Landkreis Die Härtefallregelung bei der Förderung von Abwasseranlagen und Trinkwasserversorgung wird ab 1. November dieses Jahres verbessert. Das teilte Abgeordneter Georg Winter jetzt mit.
Laut Pressemitteilung sei seine Unterstützung dafür, dass der Markt Bissingen mehr Zeit bekommt, um alle Ortsteile an die Sammelkläranlage des Marktes Bissingen anzuschließen, erfolgreich gewesen. Auf Einladung von MdL Winter hatten der Erste Bürgermeister Michael Holzinger und Zweiter Bürgermeister Stephan Herreiner und die Verwaltung des Marktes die Gelegenheit, den Verantwortlichen im Umweltministerium darzulegen, dass die Fristen für den Bauabschnitt 22 Ortskanal Kallertshofen mit Überleitung, Ortskanal Oberliezheim mit Überleitung und für den Bauabschnitt 24 Ortskanal Thalheim mit Hohenbürger Mühle mit Überleitung zu knapp sind. Angesichts der Hochkonjunkturphase müssten enorme Preissteigerungen in Kauf genommen werden.
Bei dem Gespräch konnte für den Markt Bissingen ein gutes Ergebnis erzielt werden. Die Maßnahmen müssen, damit sie förderfähig bleiben, wie vereinbart 2018 begonnen werden, allerdings wird der Zeitraum für die Umsetzung um zwei auf vier Jahre verlängert. 2023 sind die Verwendungsnachweise für die Bauabschnitte 22 und 24 vorzulegen. Besonders erfreulich, so Abgeordneter Georg Winter, in diesem Zusammenhang ist, dass die Förderung von Abwasseranlagen und Trinkwasserversorgung in einigen Punkten verbessert wird.
Die Verbesserungen der neuen Förderrichtlinie sehen wie folgt aus:
● Die Härtefallschwellen werden so weit abgesenkt, dass mehr Gemeinden einen Förderantrag stellen können.
● Dabei profitieren insbesondere Räume mit besonderem Handlungsbedarf, dem der gesamte Landkreis Dillingen angehört.
● Es sollen inner- und interkommunale Lösungen gefördert werden.
● Die Förderung der Sanierung von Brunnen, Kläranlagen usw. wird erleichtert.
● Durch Anhebung der Förderpauschalen bei teuren Maßnahmen wird der aktuellen Baupreisentwicklung Rechnung getragen.
● Die Deckelung der Zuwendungen entfällt künftig.
● Das Förderverfahren wird vereinfacht.