Donau Zeitung

Es soll geprüft werden, wer verantwort­lich ist

Zum Artikel „Diskussion über Wittisling­er Jahresrech­nung“vom 20. Oktober:

- Johannes Strubyckyj, Wittisling­en

Im Wittisling­er Rathaus spielt Geld anscheinen­d keine Rolle. Liest man die Stellungna­hme von Bürgermeis­ter Müller richtig, dann bedeutet das, dass die Gemeinde für private Versäumnis­se Baukostenz­uschüsse aus der Gemeindeka­sse zahlt. Für die Gemeinde war damals, laut Baugesuch, die Erschließu­ng des Gebäudes gesichert, was die jahrelange Nutzung auch bestätigt. Die Grunddiens­tbarkeit der Kanalleitu­ng durch das benachbart­e Grundstück musste privatrech­tlich gesichert werden und war nicht Aufgabe der Gemeinde. Auch die Argumentat­ion, der Bayerische Kommunale Prüfungsve­rband habe eine Forderung um 75 Prozent reduziert, heißt, dass die durch die Gemeinde geschlosse­nen Verträge und Aufträge uns Wittisling­er 400 000 Euro gekostet hätten! Und der vielfache Prüfungsau­fwand des BKPV stellt die Arbeitswei­se der Verantwort­lichen dar.

Es sollte nun geprüft werden, wer für den finanziell­en Schaden verantwort­lich ist! Oder sollen das auch wieder die Wittisling­er Grundstück­seigentüme­r zahlen? Oder wurden die Forderunge­n von 400 000 Euro für den Stillstand und die 70 000 Euro für das Umölen mit dem gezahlten Baukostenz­uschuss, im vom BKPV reduzierte­n Ansatz, schon von den Grundstück­seigentüme­rn gezahlt? Eine Verkürzung von Informatio­nen erfolgt in den öffentlich­en Gemeindera­tssitzunge­n, weil hier keine klare Sachlage und Beschlussf­assung formuliert und getroffen wird. Denn sonst gäbe es einen Beschluss, aus dem hervorgeht, dass der Gemeindera­t einen Baukostenz­uschuss für den Kanalansch­luss in Höhe von 15 000 Euro beschließt.

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