Ein Schritt zum Mobilfunk von morgen
Hintergrund Der Standard 5G soll eine blitzschnelle Daten-Übertragung ermöglichen. Für den Ausbau wurden jetzt erste Weichen gestellt
Berlin Mit dem Kürzel „5G“sind viele Hoffnungen verknüpft. Dahinter verbirgt sich die Aussicht auf ein mobiles Highspeed-Internet für Wirtschaft und Verbraucher. Die Frequenzen sollen im nächsten Jahr versteigert werden. Die Bundesnetzagentur hat jetzt wichtige Weichen dafür gestellt und Richtlinien für die Versteigerung der Frequenzen unter den Telekommunikationsfirmen festlegt. Die Auflagen sind strenger als vor Monaten geplant. Ein Überblick.
Was genau ist 5G eigentlich?
Der neue Mobilfunkstandard löst weltweit Schritt für Schritt die 4G-Technik (auch als LTE bekannt) ab und soll die Geschwindigkeit der Datenübertragung massiv erhöhen – bis in den Gigabit-Bereich. Dies kann den Weg für zahlreiche Anwendungen ebnen, die eine Datenübertragung in Echtzeit benötigen. So fallen bei selbstfahrenden Autos gewaltige Datenmengen an. Mit dem autonomen Fahren ist die Hoffnung verbunden, den Verkehrsinfarkt in den Städten lindern zu können. Und die Wirtschaft setzt auf intelligent vernetzte Fabriken und Maschinen, die beispielsweise selbst vorhersagen, wann sie eine Wartung benötigen. Auch für Verbraucher bietet 5G abseits immer größerer Datenmengen beim Streamen von neue Möglichkeiten: So sollen Einkaufs-Apps schneller Infos liefern – zum Beispiel, ob neue Möbel auch ins eigene Wohnzimmer passen. Das Kürzel 5G steht für die 5. Mobilfunkgeneration. Damit könnte ein Downloadtempo von zehn Gigabit pro Sekunde erreicht werden. Das wäre 100 Mal schneller als bei LTE der 4. Generation.
Was hat die Bundesnetzagentur jetzt entschieden?
Die Bundesnetzagentur legte am Montag Vergaberegeln fest, auf deren Basis im Frühjahr nächsten Jahres 5G-Frequenzen versteigert werden sollen. Bis Ende 2022 sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland Zugang zum schnellen Mobilfunk haben. Das Downloadtempo muss bei mindestens 100 Megabit pro Sekunde liegen. Eine hundertprozentige Abdeckung in der Fläche ist nicht vorgesehen. Allerdings müssen alle AutoVideos bahnen, Bundes- und Landstraßen sowie wichtige Zugstrecken und Wasserwege mit dem schnellen Netz versorgt werden. Hier gelten Mindestvorgaben von 100 beziehungsweise 50 MBit/s. Die Telekommunikationsfirmen verweisen darauf, dass eine hundertprozentige Flächenabdeckung mit 5G teuer ist und nicht immer technisch geboten sei. Allerdings dürfen Firmen, Universitäten und andere Organisationen selbst lokale 5G-Netze errichten.
Wie geht es weiter?
Nicht jeder Netzbetreiber muss aber alle Verkehrsrouten versorgen, sondern nur alle Firmen zusammengenommen. Fährt man im Zug, kann man also zum Beispiel doch noch in ein Funkloch kommen, weil dort nur Funkmasten eines anderen Netzbetreibers stehen. UnionsFraktionsvize Ulrich Lange kündigte an, bei der Mobilfunkversorgung für alle Bürger nachzubessern: „Sollten sich die Mobilfunknetzbetreiber nicht auf freiwillige Kooperationen einigen, muss die Bundesnetzagentur die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen ein lokales Roaming anzuordnen. Hierfür schaffen wir in den nächsten Wochen die gesetzlichen Grundlagen.“
Wie sind die Auflagen der Bundesnetzagentur zu bewerten?
„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung – es ist aber noch ein weiter Weg, einen der besten Mobilfunkmärkte weltweit in Deutschland zu errichten“, sagt der CSU-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz, der Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur ist. Die Netzagentur und die zuständigen Bundesministerien werden deshalb bis Sommer 2019 ein Mobilfunk-Konzept entwickeln, erklärt Durz. Er erhofft sich von den Beschlüssen aber besseren Empfang für die Verbraucher, weil man sich bei der Mobilfunk-Versorgung an den Verkehrswegen orientiert hat. Und er geht davon aus, dass Industrieunternehmen im ländlichen Raum von einem 5G-Netz profitieren werden, da eben auch lokale Frequenzvergaben vorgesehen sind.
Wann haben die Verbraucher Zugriff auf 5G?
Bis die meisten Handybesitzer 5G nutzen können, wird es noch Jahre dauern. Zum einen sind noch keine 5G-tauglichen Geräte zu kaufen. Erste Modelle sind zwar bereits angekündigt worden, aber noch nicht im Handel. Und die ersten Verträge für das ultraschnelle Internet dürften erst 2020 zu kaufen sein. Weiteres Problem: Selbst der Vorgängerstandard 4G ist längst nicht überall in Deutschland verfügbar.
Wolf von Dewitz, dpa/afp/mke