Gesetz soll Streit über Regierungsbeauftragte beenden
Kabinett Als Oppositionspolitiker hatte Hubert Aiwanger (Freie Wähler) noch gegen die „Staatssekretäre light“geklagt. Als Vize-Ministerpräsident akzeptiert er sie – weil sie weniger Geld und keinen eigenen Fahrer mehr bekommen
München Die zwischen CSU und Freien Wählern bis vor kurzem heftig umstrittenen Regierungsbeauftragten sollen künftig auf einer gesicherten gesetzlichen Grundlage arbeiten. In einer ihrer ersten Amtshandlungen verständigte sich die neue schwarz-orange Staatsregierung am Dienstag auf einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bayerns neuer Vize-Ministerpräsident, Hubert Aiwanger (Freie Wähler), der die Beauftragten im Wahlkampf noch als „Staatssekretäre light“kritisiert und sogar Klage zum Verfassungsgericht erhoben hatte, sprach von einer „insgesamt sehr vernünftigen Lösung“. Die Freien Wähler würden ihre Klage nun „zeitnah“zurückziehen.
Nach dem Willen der Staatsregierung soll die Zahl der Beauftragten auf maximal sieben begrenzt werden. Ihre Aufwandsentschädigung soll künftig 2000 statt bisher 3000 Euro betragen. Eigene Dienstwagen soll es nicht mehr geben. Die Beauftragten sollen bei Dienstfahrten aber die Fahrbereitschaft der Staatsregierung nutzen können. Die Ausstattung ihrer Geschäftsstellen wurde im Details nicht festgelegt. Sie soll sich nach Aussage von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) daran orientieren, was „notwendig und angemessen ist“.
Laut Herrmann erfüllen die Beauftragten zwei wichtige Funktionen. Sie sollen Berater der Staatsregierung und direkte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in besonderen Politikbereichen sein. Ihr Einsatz in der Vergangenheit hat sich nach seiner Darstellung bewährt. Deshalb habe sich die CSU auch dafür ausgesprochen, an den Beauftragten, die es in ähnlicher Zahl auch in anderen Ländern gebe, festzuhalten.
Aiwanger begründete den Kurswechsel der Freien Wähler im Kern damit, dass man „einen ehrlichen Kompromiss im Sinn der Sache“gefunden habe. Die Sorge, dass die Beauftragten „immer mehr werden könnten“, habe sich mit dem Gesetzentwurf erledigt. Den eigenen Dienstwagen mit Fahrer und „einen Tausender“bei der Aufwandsentschädigung hätten die Freien in der Koalition „wegverhandelt“. Damit könne man die Regierungsbeauftragten jetzt auch in der Öffentlichkeit vertreten.
Dass es nicht acht sind wie bisher, liegt nach Aussage von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) daran, dass der bisherige Beauftragte für die Staatsbeteiligungen, der Münchner Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Ernst Weidenbusch, sein Amt nicht weiter ausüben will. Die CSU-Abgeordneten Gudrun Brendel-Fischer (Integrationsbeauftragte), Klaus Holetschek (Bürgerbeauftragter), Walter Nussel (Beauftragter für Bürokratieabbau) und Sylvia Stierstorfer (Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene) sollen in ihren Ämtern bleiben, ebenso der frühere Kultusminister Ludwig Spaenle als „Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe“. Zwei neue Beauftragte kommen aus den Reihen der Landtagsfraktion der Freien Wähler: Eva Gottstein (Beauftragte für das Ehrenamt) und Peter Bauer (Patienten- und Pflegebeauftragter).
Scharfe Kritik am Kabinettsbeschluss kam von SPD-Fraktionschef Horst Arnold: „Was wir hier beobachten können, ist ein Postengeschacher par excellence. Da werden einfach so völlig unnötige neue Posten geschaffen, die zudem verfassungsrechtlich höchst problematisch sind. Außerdem werden hier Posten etabliert, die bereits vorher schon überflüssig waren.“Der Bürgerbeauftragte der Staatsregierung, der Allgäuer CSU-Abgeordnete Holetschek, wies derlei Kritik zurück. „Der Staat muss den Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter machen. Das muss unser Ziel sein“, sagte Holetschek.