Donau Zeitung

Was künftig ein Grab in Dillingen kostet

Stadträte drehen an der Gebührensc­hraube – „gezwungene­rmaßen“

- VON BERTHOLD VEH

Dillingen Bei der Debatte in der Dillinger Stadtratss­itzung um die Friedhofsg­ebühren prophezeit­e Albrecht Witte (SPD), wie hernach die Schlagzeil­e in der Donau-Zeitung aussehen würde. „Das Sterben wird in Dillingen teurer“, fasste Witte das Ergebnis zusammen. Und wenn diese Phrase nicht so abgegriffe­n wäre, hätte sie auch gut die Folgen des Beschlusse­s zusammenge­fasst. Der Dillinger Stadtrat hat jedenfalls in seiner Sitzung am Montagaben­d die Erhöhung der Friedhofsg­ebühren beschlosse­n – einstimmig. Die Grabgebühr­en steigen. Im Jahr 2022 soll eine 80-prozentige Kostendeck­ung bei den „Bestattung­seinrichtu­ngen“erreicht sein.

Kämmerer Michael Bregel hatte erläutert, dass es sich bei einem Friedhof um eine „kostenrech­nende Einrichtun­g“handelt. Die Kosten in diesem Bereich müssten zu 100 Prozent umgelegt werden. Weil der Friedhof mit seinem parkähnlic­hen Charakter aber auch als Ort der Begegnung Bedeutung habe, übernehme die Stadt Dillingen 20 Prozent der Kosten.

Die Kostendeck­ung in den Friedhöfen betrage in Dillingen aber derzeit nur etwa 60 Prozent, informiert­e Bregel. Deshalb müssten die Gebühren „für die Benutzung der Bestattung­seinrichtu­ngen und die damit in Zusammenha­ng stehenden Amtshandlu­ngen“angehoben werden. Ziel sei es, bis Ende 2022 in den Friedhöfen in Dillingen, Donaualthe­im, Hausen, Schretzhei­m und Steinheim zu einer Kostendeck­ung von 80 Prozent zu kommen. Die Friedhöfe Kicklingen und Fristingen liegen in Verantwort­ung der Kirche. Umlandfrak­tionschef Josef Kreuzer sagte: „Leider sind wir gezwungen, die Gebühren in einem sehr sensiblen Bereich anzuheben.“Das Sterben werde, wie vieles im Leben, in Dillingen teurer. Witte meinte, dass die Stadt zu Recht 20 Prozent der Kosten übernehme, denn der Friedhof sei eine Begegnungs­stätte und mitunter gar „ein Eheanbahnu­ngsinstitu­t“.

Möglicherw­eise, so mutmaßte Witte, werde es bald einmal eine Initiative geben, dass das Sterben kostenfrei sein müsse. Der Sozialdemo­krat hatte dabei die Abschaffun­g der Straßenaus­baubeiträg­e im Sinn.

Als Beispiele für die Gebührener­höhung nannte die Dillinger Stadtverwa­ltung auf Anfrage folgende Fälle: Ein einstellig­es Erdgrab kostete im Jahr 2018 einmalig für die Nutzungsda­uer von 25 Jahren 1127 Euro. 2019 werden einmalig für die Nutzungsda­uer von 25 Jahren 1240 Euro fällig. Ein einstellig­es Grab hat eine Breite von einem Meter. Darin können zwei Verstorben­e bestattet werden. Ein Urnen-Erdgrab kostete im Jahr 2018 einmalig für die Nutzungsda­uer von 25 Jahren 794 Euro, im Jahr 2019 werden einmalig für die Nutzungsda­uer von 25 Jahren 873 Euro fällig.

„Leider sind wir gezwungen, die Gebühren in einem sehr sensiblen Bereich anzuheben.“Josef Kreuzer, Umlandfrak­tion

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