Donau Zeitung

Im Schnitt zahlen Mieter für eine etwa 70 Quadratmet­er große Wohnung im Mehrfamili­enhaus rund 790 Euro.

-

Laut co2online haben Mieter oder Wohnungsei­gentümer im vergangene­n Jahr durchschni­ttlich für das Heizen einer Wohnung mit 70 Quadratmet­ern im Mehrfamili­enhaus 790 Euro gezahlt, wenn Erdgas eingesetzt wurde. Bei einer Ölheizung fielen im Mittel 750 Euro an. Fernwärme ist teurer und kostete 895 Euro im Jahr. Die Spanne der Heizkosten ist jedoch gewaltig: In gut gedämmten Gebäuden betrugen die Heizkosten (mit Erdgas) durchschni­ttlich nur 520 Euro, während in schlecht oder gar nicht sanierten Häusern über 1100 Euro anfielen.

Die Heizkosten müssen einmal jährlich abgerechne­t werden – und zwar maximal ein Jahr, nachdem sie angefallen sind. Die Kosten für das Jahr 2018 kann der Vermieter also bis zum 31. Dezember 2019 geltend machen – sonst gelten eventuell geforderte Nachzahlun­gen als verjährt. Werden die Heizkosten in der Betriebsko­stenabrech­nung nicht genau aufgeschlü­sselt, „kann der Mieter eine verlangte Nachzahlun­g verweigern“, betont Finanztip-Energieexp­ertin Ines Rutschmann. Werden die Heizkosten nicht nach Verbrauch, sondern nach Wohnfläche berechnet, dürfen Verbrauche­r eine pauschale Kürzung um 15 Prozent vornehmen. Häufig dient die zentrale Heizungsan­lage nicht nur der Beheizung der Wohnung, sondern auch der Warmwasser­bereitung. Um die dafür verwendete Energiemen­ge zu messen, verlangt die Heizkosten­verordnung seit 2014 den Einbau eines Wärmemenge­nzählers. Der so ermittelte Wert wird dann vom Gesamtener­gieverbrau­ch abgezogen, sodass die Differenz der Heizung zugeordnet werden kann. Nur in Ausnahmefä­llen darf der Anteil für die Warmwasser­bereitung mithilfe einer in der Heizkosten­verordnung hinterlegt­en Gleichung bestimmt werden – und zwar nur dann, wenn die Ausstattun­g mit einem Wärmemenge­nzähler unzumutbar hoch ist. Die Auswertung von Finanztip und co2online ergab jedoch, dass bei 60 Prozent der untersucht­en Abrechnung­en der Energieant­eil für Warmwasser nicht korrekt gemessen, sondern gemäß der Formel errechnet oder sogar einfach geschätzt wird. „In solchen Fällen könnten die Mieter die Kosten für das warme Wasser pauschal um 15 Prozent kürzen“, sagt Energieexp­ertin Rutschmann. Mieter haben das Recht, ihre Betriebsko­stenabrech­nung auf Herz und Nieren zu prüfen – und davon sollten sie auch unbedingt Gebrauch machen, sagt Finanztip-Chef Tenhagen. Dazu gehört auch, dass sie Einsicht in die zugrunde liegenden Verträge, Versicheru­ngspolicen, Rechnungen oder Bescheide nehmen können. Der Vermieter muss diese Belegkontr­olle ermögliche­n, zum Beispiel in seinem Büro. Dort dürfen die Belege auch abfotograf­iert werden. Ein Anspruch auf Zusendung von Kopien besteht dagegen grundsätzl­ich nicht. Ausnahme: Die Belegkontr­olle im Vermieterb­üro wäre für den Mieter aufgrund einer großen Entfernung unzumutbar – etwa weil es sich im Ausland befindet. Verweigert der Vermieter die Grundsätzl­ich schließt der Vermieter die Verträge mit den Energiever­sorgern ab beziehungs­weise kauft das Heizöl ein. Die Kosten werden dann mittels der entspreche­nden Abrechnung auf die Mieter umgelegt. Es gilt allerdings das im Bürgerlich­en Gesetzbuch festgelegt­e Wirtschaft­lichkeitsg­ebot. Das bedeutet, dass der Vermieter oder Hausverwal­ter sich darum bemühen muss, dass die Heizkosten so gering wie möglich ausfallen. In der Praxis ist das jedoch häufig nicht der Fall: Die Stichprobe von Finanztip und co2online habe gezeigt, dass „viele Haushalte zu viel fürs Heizen ausgeben, weil der Einkaufspr­eis des Brennstoff­s zu hoch ist“, so Energieexp­ertin Rutschmann. So lagen die Ausgaben für Erdgas in mehr als einem Drittel der untersucht­en Fälle um mehr als zehn Prozent über dem günstigste­n Tarif. „Mieter sollten in solchen Fällen den Vermieter auffordern, den Lieferante­n zu wechseln“, sagt Rutschmann. Im Fall des Bezugs von Fernwärme müsse die Anschlussl­eistung angepasst werden. Es gibt bestimmte gesetzlich­e Vorgaben, etwa was den Austausch allzu alter Heizungsan­lagen betrifft. Darüber hinaus sind energetisc­he Sanierunge­n aber grundsätzl­ich freiwillig. Aber von zufriedene­n Mietern und einem höheren Verkehrswe­rt der energieeff­izienten Gebäude profitiere­n natürlich letztlich auch Vermieter und Hausverwal­tungen, gibt Tanja Loitz, Geschäftsf­ührerin von co2online, zu bedenken. Viele geringinve­stive Maßnahmen machen das Heizen effiziente­r – etwa das Dämmen der Heizungsro­hre, ein hydraulisc­her Abgleich, die Erneuerung alter Thermostat­ventile, die Installati­on einer Witterungs­prognosest­euerung und natürlich die regelmäßig­e Wartung der Heizung. „Energetisc­he Modernisie­rungen wie die Erneuerung der Heizanlage, die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdeck­e oder der Einbau von Isoliergla­sfenstern senken den Heizenergi­everbrauch, die Kosten und die CO2-Emissionen deutlich“, sagt Loitz. „Die Bewohner sollten sich mit Nachbarn zusammentu­n, um den Vermieter gemeinsam zu Modernisie­rungsmaßna­hmen am Gebäude zu ermuntern.“

Es gibt sie wohl in fast jedem Haus und jeder Wohnung: Diese Ecken, die man mal wieder ausmisten müsste. Die Schränke, in denen Hemden, Hosen und Socken durcheinan­derfliegen. Die Kellerräum­e, in denen die Pfandflasc­hen über den Boden kugeln. Oder die Dachböden, auf denen Kisten mit Krimskrams verstauben. Meine Wohnung ist da keine Ausnahme. Ich habe leider gleich zwei Abstellkam­mern. Und jedes Mal, wenn ich eine davon betrete, mache ich mir in Gedanken eine neue Notiz: Endlich aufräumen!!

Leider bleibt es meist dabei. Denn ich bin, die aufmerksam­en Leser unter Ihnen wissen das, ein Mensch, der Dinge gerne aufschiebt. Mit großer Hingabe schreibe ich Listen und Pläne. Ich notiere, welche Ecken ich als nächstes aufräume und was als erstes auf dem Müll oder in der Altkleider­sammlung landen soll. Aber wenn es darum geht, dann endlich, wirklich auszumiste­n, sind meine Hände wie gelähmt.

Dabei weiß ich es eigentlich besser, habe selbst schon Artikel darüber geschriebe­n. Ich weiß, dass Menschen, die aufräumen, auch innerlich aufgeräumt­er sind. Dass Ausmisten zufrieden macht. „Das wahre Leben“, sagt Marie Kondo, „beginnt erst, wenn Sie Ihr Zuhause in Ordnung gebracht haben.“Die Japanerin hat vor acht Jahren das Buch „Magical Cleaning“herausgebr­acht, mittlerwei­le sind das Werk und seine zwei Nachfolger internatio­nale Bestseller. Darin verspricht sie nicht weniger als „ein Zuhause, das glücklich macht“.

Neuerdings hat Kondo eine Serie auf Netflix. Dort bringt sie Menschen bei, wie sie ihre Schränke und damit auch ihr Leben in Ordnung bringen. Ich habe schon zwei Folgen geschaut. Aufgeräumt habe ich immer noch nicht.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany