Kabinett einig zu 219a
Nach langem Streit geht der Kompromiss beim Werbeverbot jetzt ins Parlament. Wie die Opposition das ganze Gesetz kippen will
Berlin Was lange währte, wird bald Gesetz. Nach monatelangem Streit hat das Kabinett den Kompromiss zum „Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche“im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches verabschiedet. Einstimmig, wie Regierungssprecher Steffen Seibert betonte. Doch gut ist die Sache damit noch lange nicht, denn der Protest reißt nicht ab. Gegnerinnen und Gegner des Vorhabens bleibt ein wenig Zeit, das Ruder womöglich doch noch herumzureißen. Denn der Gesetzentwurf muss zunächst einmal durch den Bundestag.
Seibert erinnerte daran, dass dem Gesetzentwurf „längere Beratungen unter der Beteiligung verschiedener Minister vorausgegangen“seien. Das war untertrieben, denn die SPD hatte ursprünglich für eine Abschaffung des 219a geworben. Nun muss der kleinere Koalitionspartner weiter mit dem umstrittenen Paragrafen leben und sich damit trösten, nach langen Verhandlungen „einen guten Kompromiss“gefunden zu haben, wie es Bundesjustizministerin Katarina Barley formulierte.
„Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, meinte Barley (SPD). Die neue Vorschrift sorge für Rechtssicherheit. Ärzte, Krankenhäuser sowie andere Einrichtungen könnten selbst darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Ärzte und andere nur darauf hin- weisen dürfen, dass sie entsprechende Eingriffe machen, für weitergehende Informationen jedoch an Beratungsstellen verweisen müssen.
Junge Frauen sollen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel zudem bis zum Alter von 22 Jahren von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Bisher war mit 20 Schluss. Das „Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“bleibt jedoch bestehen, „um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen“, wie Seibert erklärte.
FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae (Kempten) sprach von einem faulen Kompromiss der Koalition. „Für die SPD und auch für uns war immer der Maßstab, ob eine sachliche Information von der Art, wie die Gießener Ärztin Kristina Hänel sie angeboten hat, straffrei möglich wäre“, erklärte er. Das jedoch sei weiterhin nicht möglich.
Thomae appellierte an Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die bevorstehende Abstimmung über den 219a im Bundestag für alle Abgeordneten freizugeben, „damit wir eine Lösung bekommen, die wirklich trägt“. Diese Lösung könne nur die Abschaffung des Paragrafen sein. Thomae baut darauf, dass sich SPD-Abgeordnete bei einer freien Abstimmung dem Lager von Liberalen, Linken und Grünen anschließen, die für eine Abschaffung des 219a sind.
Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums bestätigte, dass Minister Jens Spahn (CDU) weiterhin plant, eine Untersuchung zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg zu bringen. Das sei Teil des Kompromisses, erklärte sie. Zum Zeitpunkt konnte sie keine Angaben machen.
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