Donau Zeitung

Was das Migrations­paket bringt

Union und SPD wollen die Einwanderu­ng nach Deutschlan­d steuern und begrenzen. Dafür wurden sieben Gesetze verabschie­det. Fachkräfte können jetzt leichter einreisen

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Berlin Der Bundestag hat an einem Tag sieben Gesetze zu Migration und Asyl verabschie­det. Das zeigt, dass in diesem Bereich aus Sicht von Union und SPD immer noch viel zu regeln ist. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zu den Reformen:

Was ändert sich für Asylbewerb­er?

Einige von ihnen erhalten etwas mehr Geld, weil die Lebenshalt­ungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind. Alleinsteh­ende oder Alleinerzi­ehende sollen künftig statt 135 Euro pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll in der Summe aber ohne zusätzlich­e Kosten umgesetzt werden. Das funktionie­rt nur, weil Geflüchtet­e, die in Sammelunte­rkünften leben, künftig so behandelt werden, als lebten sie in einer Partnersch­aft. Das heißt, für sie gilt der niedrigere Regelsatz von dann 136 Euro pro Monat. Außerdem sollen alleinsteh­ende Erwachsene länger in Erstaufnah­meeinricht­ungen wohnen – im Regelfall bis zu 18 Monate. Bisher werden sie grundsätzl­ich nach einem halben Jahr auf die Kommunen verteilt. Menschen aus sogenannte­n sicheren Herkunftsl­ändern und „Identitäts­täuscher“sollen noch länger in den großen Einrichtun­gen bleiben.

Werden demnächst mehr Ausländer abgeschobe­n?

Das ist die Hoffnung der Bundesregi­erung. Vor allem die Union sieht großen Handlungsb­edarf, nachdem 2018 mehr als jede zweite Abschiebun­g gescheiter­t war. Dass deutlich mehr abgelehnte Asylbewerb­er ohne Duldung abgeschobe­n werden, ist allerdings eher unwahrsche­inlich.

Für wen wird der Zugang nach Deutschlan­d leichter?

In vielen Branchen herrscht Personalma­ngel. Installate­ure, Programmie­rer, Pflegekräf­te – die Liste der ausgebilde­ten Fachkräfte, die fehlen, ist lang. EU-Bürger dürfen zwar jetzt schon in Deutschlan­d arbeiten und tun das auch in großer Zahl. Doch sie alleine werden das Fachkräfte­problem wohl nicht lösen. Deshalb sollen die Einreisebe­stimmungen für qualifizie­rte Arbeitskrä­fte aus anderen Staaten etwas gelockert werden. Die bisher geltende Beschränku­ng auf Mangelberu­fe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgebe­r nicht mehr nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger gefunden hat, der den Job machen könnte. Da IT-Spezialist­en besonders begehrt sind, gibt es für sie eine Sonderrege­lung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen – vorausgese­tzt, sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben. Außerdem können qualifizie­rte Arbeitsmig­ranten für eine kurze Zeit nach Deutschlan­d kommen, um einen Job zu suchen. Bisher war ein Arbeitsver­trag Voraussetz­ung für die Einreise.

Was ist mit abgelehnte­n Asylbewerb­ern, die Arbeit gefunden haben?

Wer einen festen Job hat, seinen Lebensunte­rhalt über einen längeren Zeitraum selbst bestreitet und Deutsch spricht, erhält eine „Duldung“und darf damit erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als Einladung für unqualifiz­ierte Migranten aus aller Welt verstanden wird, bleibt sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 1. August 2018 eingereist ist, kann die „Beschäftig­ungsduldun­g“erhalten.

Ist damit jetzt alles durch?

Nein. Eine achte Reform steht noch aus. Über Änderungen im Staatsange­hörigkeits­recht soll am Monatsende abgestimmt werden. Hier geht es darum, Doppelstaa­tlern, die sich einer Terrormili­z anschließe­n, den deutschen Pass wegzunehme­n. Wer in einer Mehrehe lebt, darf nicht eingebürge­rt werden. Stellt sich in den ersten zehn Jahren nach der Einbürgeru­ng heraus, dass der Neubürger über seine Identität gelogen hat, wird der Verwaltung­sakt rückgängig gemacht.

Könnten einige dieser Gesetze im Bundesrat gestoppt werden?

Nein. Zustimmung­spflichtig sind lediglich die neuen Regelsätze für Asylbewerb­er und neue Vorgaben für den Austausch von Daten aus dem Ausländerz­entralregi­ster zwischen Behörden. Hier geht es vor allem darum, dass die Nummer, mit der ein Ausländer in dem Register gespeicher­t ist, übermittel­t werden darf. Das soll unter anderem verhindern, dass Zuwanderer wegen unklarer Schreibwei­se unter verschiede­nen Namen registrier­t werden. Datenschüt­zer halten das für bedenklich.

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Foto: Christoph Soeder, dpa Gedränge im Bundestag: Eine Mehrheit der Abgeordnet­en stimmte am Donnerstag für das umstritten­e Migrations­paket.

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