Donau Zeitung

Wo sich alles abspielt

In der Marktstraß­e in Bissingen findet nicht nur jährlich ein großer Markt statt. Es ist die Hauptverke­hrsader des Ortes

- VON MANFRED SCHIEDL

Bissingen Eine Marktgemei­nde ist laut Definition ein Ort mit Marktrecht. In Bayern ist es eine kommunalre­chtliche Bezeichnun­g für eine Gemeinde mit einem entweder historisch­en oder formell verliehene­n Marktrecht. Vom Mittelalte­r bis ins

18. Jahrhunder­t hinein wurde Orten das Marktrecht verliehen, die städtisch geprägt, aber nicht so groß waren. Die Führung des Wortes „Markt“im Gemeindena­men ist offiziell nicht erforderli­ch, hat jedoch einen ganz praktische­n Vorteil – auch für die Marktgemei­nde Bissingen. Nachdem es im alamannisc­hen Sprachraum mehrere Bissingen gab und bis heute gibt, nannte man ab dem 14. Jahrhunder­t Bissingen im Kesseltal nicht selten auch „Markt Bissingen“. Wie im Jahrbuch des Historisch­en Vereins Dillingen 2006, im Bericht von Archivpfle­ger Helmut Herreiner, nachzulese­n ist.

Erstmals als Markt erwähnt wurde Bissingen in einer Urkunde vom

24. Januar 1281. Als Entdecker dieses Schriftstü­ckes gilt Hauptlehre­r Johann Hoesch, der in der alten Bissinger Schule Schulleite­r war. Johann Hoesch fand die Urkunde in den Archiven des Fürstenhau­ses Oettingen-Wallerstei­n, wo sie auch heute noch auf der Harburg liegt. Diese Urkunde ist nun, wie Anton Michael Seitz anlässlich der 700-Jahr-Feier des Marktes Bissingen treffend schrieb, „die historisch­e Begründung und Rechtferti­gung“für das Marktjubil­äum der Gemeinde Bissingen.

In einer anderen Urkunde vom

10. Februar 1248 wird Bissingen aber noch nicht als „Forum“bezeichnet. Somit scheint klar, dass irgendwann in den dazwischen­liegenden 33 Jahren Bissingen zum Markt erhoben worden sein muss. Laut Helmut Herreiner verlieh 1418 König Sigismund den Grafen von Oettingen für Bissingen das Recht zur Abhaltung von vier Jahrmärkte­n sowie einem Wochenmark­t.

König Sigismund (1368-1437) ist somit für Bissingen eine recht wich

Straßen und ihre Namen

Person, denn drei dieser Jahrmärkte haben sich schließlic­h bis heute in Bissingen erhalten: der Fastenmark­t zum Ende des Winters, als weitaus bedeutends­ter der sogenannte „Himmelfahr­tsmarkt“am Feiertag Christi Himmelfahr­t. Und schließlic­h noch der Herbstmark­t. Im Mittelalte­r oder in der frühen Neuzeit war es von großer Bedeutung für einen Ort, wenn er zum „Markt“erhoben wurde. Der Begriff „Markt“stammt vom lateinisch­en Wort „mercatus“, was so viel heißt wie Handel.

Auf Märkten trafen sich zu festgesetz­ten Zeiten Kaufleute, Warenprodu­zenten und Verbrauche­r, um Handelsges­chäfte abzuschlie­ßen. Wegen der Ansammlung von Menschen und der Anhäufung von Waren bedurften solche Zusammenkü­nfte stets eines besonderen Rechtsschu­tzes und einer besonderen Friedensga­rantie. Beides sicherte der, in den Gebieten östlich des Rheins, vom Königtum in Anspruch genommene und auch ausgeübte „Marktfried­en“. Märkte fanden und finden in aller Regel am zentratige len Platz in einem Ort statt, oder aber, wenn es keinen richtigen Platz gab, meistens in der Hauptstraß­e, der „Marktstraß­e“. Auch in Bissingen spielt die Marktstraß­e eine wichtige Rolle als Hauptverke­hrsader durch den Ort.

Neben dem Ortskern mit dem kirchliche­n Zentrum (Kirche und Pfarrhof) und dem herrschaft­lichen Zentrum (Schloss, Türme, Mauerring und Brauereige­bäude) setzt die Marktstraß­e den zweiten dominieren­den Akzent im Ortsbild vom „Markt Bissingen“.

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Foto: Schiedl Der Blick in die Bissinger Marktstraß­e am traditione­llen Himmelfahr­tsmarkt. Die Straße und ihr Namen haben eine lange und wichtige Bedeutung.
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