Donau Zeitung

So stimmt’s

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In unserer Reportage „Folgt Boris Johnson Theresa May?“(Die Dritte Seite) vom 7. Juni ist uns ein Fehler unterlaufe­n. Das House of Lords ist nicht mehr, wie im Infokasten behauptet, das höchste Berufungsg­ericht des Landes. Diese Aufgabe wurde schon 2009 an den Obersten Gerichtsho­f des Vereinigte­n Königreich­es übertragen. Wir bitten, den Fehler zu entschuldi­gen.

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