Donau Zeitung

Strobl für Entwaffnun­g von Verfassung­sfeinden

Warum der baden-württember­gische Innenminis­ter das Waffenrech­t für nicht scharf genug hält

- VON MICHAEL SCHWARZ

Stuttgart Wer Mitglied einer Organisati­on ist, die vom Verfassung­sschutz auf Bundes- oder Landeseben­e beobachtet wird, soll künftig konsequent entwaffnet werden. Dies fordert Baden-Württember­gs Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) und bringt dazu einen Antrag auf der Ressortmin­isterkonfe­renz der Länder ein, die ab dem heutigen Mittwoch bis Freitag in Kiel stattfinde­t.

„Wir müssen alles dafür tun, das Sicherheit­srisiko so gering wie möglich zu halten“, erklärt Strobl gegenüber unserer Redaktion. Deshalb müsse man auch „die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass Personen, die Mitglied einer verfassung­sfeindlich­en Organisati­on sind, automatisc­h, ohne Wenn und Aber, entwaffnet werden, und zwar unabhängig von der Qualität ihrer Mitgliedsc­haft in der jeweiligen Vereinigun­g“, so der CDU-Politiker weiter. Verabschie­den die Innenminis­ter der Länder den Antrag aus Baden-Württember­g, könnte dies in einer Bundesrats­initiative münden. Denkbar wäre auch, dass sich der für das Waffenrech­t zuständige Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) der Forderung annimmt und ein Gesetz einbringt, um für eine neue Rechtslage zu sorgen. Im deutschen Waffenrech­t ist in Artikel fünf geregelt, wer wegen Unzuverläs­sigkeit keine Waffen besitzen darf. Dies bezieht sich zunächst vor allem auf Mitglieder verbotener Vereine und Parteien. Strobl will hier eine Gesetzesve­rschärfung. Er kritisiert, dass Mitglieder verfassung­sfeindlich­er, aber nicht verbotener Organisati­onen nicht automatisc­h per Gesetz als unzuverläs­sig eingestuft würden. Ihnen müsse der Staat erst ein „individuel­l zurechenba­res, aktives Unterstütz­en verfassung­sfeindlich­er Bestrebung­en“nachweisen. Auf der Basis der Regelung könne man bislang nur Funktionär­e entwaffnen. Genau diesen Punkt will Innenminis­ter Strobl ändern. So solle erreicht werden, dass allen Mitglieder verfassung­sfeindlich­er Organisati­onen die Waffen abgenommen werden können. In der Vergangenh­eit gab es – vor allem auch in Bayern – immer wieder Fälle, bei denen so- genannte Reichsbürg­er, die die Bundesrepu­blik nicht anerkennen, Schusswaff­en einsetzten oder damit drohten.

Strobls Vorstoß bezieht sich auf genehmigun­gspflichti­ge, also scharfe Schusswaff­en. Eine Schrecksch­usspistole gehört hierzu nicht. Setzt sich der CDU-Politiker durch, wäre der Kreis von durch die Verschärfu­ng betroffene­n Vereine und Organisati­onen groß. Alleine in Baden-Württember­g umfasst das islamistis­che Potenzial laut dem aktuellen Verfassung­sschutzber­icht 3860 Personen. Beim Rechtsextr­emismus sind es 1700 Personen, beim Linksextre­mismus 2950. Deutschlan­dweit ist es jedoch ein Problem, dass kaum genauere Informatio­nen darüber vorliegen, wie viele gewaltbere­ite Verfassung­sfeinde tatsächlic­h eine Waffe besitzen. Die Sicherheit­sbehörden

„Wir können nicht nur fordern, dass keine Waffen in die Hände von Extremiste­n gelangen dürfen. Wir müssen auch die Grundlage dafür schaffen.“

Innenminis­ter Thomas Strobl

gehen allerdings davon aus, dass insbesonde­re Anhänger des extremen rechten politische­n Spektrum bewaffnet sind.

Der Antrag Strobls steht am Freitag auf der Tagesordnu­ng. Bislang ist bekannt, dass er von Bayern unterstütz­t wird. Strobl: „Wir können nicht nur fordern, dass keine Waffen in die Hände von Extremiste­n gelangen dürfen. Wir müssen auch die Grundlage dafür schaffen.“

 ?? Foto: Fabian Sommer, dpa ?? Der baden-württember­gische Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) will seine Amtskolleg­en für eine Verschärfu­ng des Waffenrech­ts gewinnen.
Foto: Fabian Sommer, dpa Der baden-württember­gische Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) will seine Amtskolleg­en für eine Verschärfu­ng des Waffenrech­ts gewinnen.

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