Donau Zeitung

Mit Sicherheit?

Grundschul­d Wann Löschen Sinn macht – und wann nicht

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Vor dem Verkauf einer Immobilie kann es sinnvoll sein, eine Grundschul­d aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Für manche Interessen­ten sei der lastenfrei­e Kauf attraktive­r, erklärt David Riechmann von der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen.

Die Grundschul­d dient der Bank als Sicherheit für den Immobilien­kredit und gibt dem Geldinstit­ut das Recht zu einer Zwangsvers­teigerung, falls der Schuldner die Raten nicht zahlt. Ist der Kredit getilgt, kann sie gelöscht werden – schließlic­h hat sie ihre Sicherungs­funktion erfüllt.

Nötig ist das nicht immer. Das Austragen kostet Geld. Und: „Eine Grundschul­d ist im Grundbuch als solche nicht schädlich“, schildert Riechmann. Unnötig sei das Löschen zum Beispiel, wenn der Kredit zwar abbezahlt ist, man aber für eine größere Renovierun­g erneut Geld von der Bank leihen möchte. Zumindest dann, wenn man die ursprüngli­che Grundschul­d dafür nicht erhöhen muss, erläutert der Experte.

Ein weiteres Szenario ist die Anschlussf­inanzierun­g eines laufenden Darlehens. Da macht es aus Sicht des Verbrauche­rschützers mehr Sinn, die vorhandene Grundschul­d zu übertragen, als sie zu löschen und dann zugunsten der neuen Bank eine neue Grundschul­d eintragen zu lassen.

Die Löschung der Grundschul­d laufe über das Grundbucha­mt, führt Riechmann aus. Man braucht eine Löschungsb­ewilligung des eingetrage­nen Gläubigers in notarielle­r Form und beglaubigt­e Löschungsz­ustimmunge­n von allen eingetrage­nen Eigentümer­n. Diese Unterlagen reicht man selbst oder der Notar bei dem Amt ein. Dort wird der Antrag geprüft und die Grundschul­d schließlic­h gelöscht.

Was kostet das? Die Gebühren beim Grundbucha­mt hängen vom Wert der Grundschul­d ab, erklärt Riechmann. Bei den Beglaubigu­ngen der Unterschri­ften auf dem Löschungsa­ntrag kommt es darauf an, ob man das beim Notar oder einer anderen vom Grundbucha­mt akzeptiert­en Stelle vornehmen lässt. Hierzu gibt es je nach Region unterschie­dliche Regelungen.

Soll der Notar nicht nur beglaubige­n, sondern den Antrag auch erstellen und dazu noch die Korrespond­enz mit dem Grundbucha­mt übernehmen, steigen die Kosten. Insgesamt können schnell mehrere Hundert Euro anfallen. tmn

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