Donau Zeitung

Rettungsga­sse: höhere Strafen

- VON CORDULA HOMANN cor@donau-zeitung.de

Viele Dinge haben zwei Seiten. Eine Rettungsga­sse zu blockieren nicht. Das kann im schlimmste­n Fall Leben gefährden, auf jeden Fall aber ist es falsch, strafbar und abgesehen davon unfassbar bescheuert.

Wenn man liest, dass es auf der B16 bei Lauingen einen schweren Unfall gegeben hat, hofft man, dass niemand verletzt wurde oder gar gestorben ist. Was dabei oft vergessen wird, ist, wie viele Helfer gerade ihren Arbeitspla­tz verlassen, um die Verletzten zu retten, vielleicht aus dem kaputten Wagen zu schneiden oder die Straße zu sperren. Diejenigen, die dann im Stau stehen, ärgern sich oft. Sie kommen zu spät zu einem Termin, verlieren Zeit, können nichts tun. Außer eine Rettungsga­sse bilden. Zur Erinnerung: Bei zwei Spuren ordnen sich die Wagen der linken Spur ganz links ein, die der rechten Spur ganz rechts. Bei mehr als zwei Spuren hilft eine Eselsbrück­e. Schauen Sie auf Ihren rechten Handrücken. Der Daumen, also die linke Spur, verweist nach links, die anderen Finger, also die Mittel- und die rechte Spur, nach rechts. Alles klar?

Dann ordnen Sie sich doch beim nächsten Stau entspreche­nd ein. Und zwar schon dann, wenn der Verkehr nur noch in Schrittges­chwindigke­it läuft – egal, aus welchem Grund.

Aber fangen Sie ja nicht an, Ihren Wohnwagen abzukoppel­n und zu wenden, dann ihr Fahrzeug mitten im Stau zu drehen und den Wohnwagen wieder anzuhängen – wie auf der B 16 geschehen. Ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte und 240 Euro Strafe sind dafür viel zu wenig Strafe. In Österreich können bei der Behinderun­g von Einsatzfah­rzeugen laut ADAC bis zu 2180 Euro verlangt werden. Vielleicht brauchen wir auch erst drakonisch­e Strafen, um zu lernen, wie es geht. Im Fall des Wohnwagenf­ahrers wären rund 2000 Euro absolut angemessen.

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