Alkohol am Fahrradlenker: Ist das erlaubt?
Mit dem Drahtesel zum Biergarten, ein kühles Bier und wieder heim. Das gehört im Sommer bei vielen dazu. Aber der Freizeitspaß hat (Promille-)Grenzen. Ab wann man sich strafbar macht
Sommerzeit ist Biergartenzeit – mit dem Rad. Da schmeckt das kühle Bier gleich besser. Und dann? Was erlaubt ist und was nicht.
Landkreis Zwar hat uns das Wetter in den vergangenen Tagen ein wenig im Stich gelassen, aber dennoch: Es ist Sommer! Laue Abende auf dem Balkon, Faulenzen am heimischen Baggersee und ganz viel Eis. Nicht zu vergessen: die Radtour in den Biergarten. Nach dem Strampeln in der Sonne schmeckt das kühle Bier doch gleich viel besser. Auch das Zweite oder Dritte … und dann? Dass Alkohol und Autofahren nicht zusammengehören, wissen wir. Aber was genau gilt für den Radfahrer? Ohne Helm nach zwei Bier wieder nach Hause treten – geht das? Katharina von Rönn, Polizeihauptmeisterin in Dillingen, weiß es. Wir haben sie gefragt, was mit und auf dem Drahtesel erlaubt ist.
Es gibt keine Helmpflicht, richtig? Rönn: Stimmt. Da „normale“Fahrräder ohne elektrischen Antrieb oder Motor auch keiner Zulassung bedürfen, sind Radler auch vom Tragen des Helms entbunden. Ab einer Geschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometer ist es aber Pflicht. Aus Sicht der Polizei ist das Tragen eines Fahrradhelms auf jeden Fall von Vorteil. Gerade jüngere Fahrradfahrer tragen bereits selbstverständlich den Helm, wenn sie beispielsweise zur Schule fahren. Leider nimmt die Bereitschaft im zunehmenden Alter wieder ab.
Welche Regeln gelten für Radler? Rönn: Ein Radfahrer, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt, muss sich auch an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Hierbei sollten vor allem Kinder sich über die Gefahren im Straßenverkehr bewusst sein. Die Polizei Dillingen bietet für Viertklässler den „Fahrradführerschein“in allen Grundschulen an. Für Radfahrer gelten die gleichen Regeln wie für Fahrer von motorisierten Fahrzeugen. Das heißt: Radfahrer müssen an Rotlicht zeigenden Ampeln anhalten und dürfen nicht während der Fahrt das Handy benutzen. Auch ist es nicht erlaubt, entgegen der Fahrtrichtung auf Geh- und Radwegen oder der Fahrbahn zu fahren, außer es gibt eine entsprechende Beschilderung. Außerdem ist bei der Inbetriebnahme eines Rades darauf zu achten, dass es verkehrstauglich ist. Das heißt: Lichteinrichtungen vorne und hinten sowie Rückstrahler/Speichen-Reflektoren, funktionierende Bremsen und gute Bereifung sind Pflicht. Auch sollte die Größe des Fahrrades zur Statur des Fahrers passen. Wie viele Unfälle gab es seit Anfang des Jahres, bei denen Radler beteiligt waren?
Rönn: Seit Januar bis heute sind es 20 Unfälle mit Fahrradfahrern, davon wurden zwölf Personen verletzt, 15 Personen davon trugen keinen Fahrradhelm. Im Jahr 2018 waren es 95 Verkehrsunfälle, davon wurden 86 verletzt, eine Fahrradfahrerin wurde dabei getötet. Davon trugen 69 Personen keinen Fahrradhelm. Letztes Jahr gab es auch zwölf Verkehrsunfälle mit E-Bikes. 13 Personen wurden verletzt. Im Vorjahr waren es noch fünf Verletzte, 2016 gab es sieben. Aufgrund der zunehmenden Zahl von E-Bikes werden diese Zahlen vermutlich leider weiter ansteigen. Was ist denn nun mit dem berühmten Radler im Biergarten? Wann mache ich mich strafbar und wann nicht? Rönn: Grundsätzlich gilt: kein Alkohol im Straßenverkehr! Wer dennoch Alkohol trinken will und danach auf sein Fahrrad steigt, sollte sich bewusst darüber sein, dass es auch hier Alkohol-Obergrenzen gibt. Grundsätzlich gilt eine Obergrenze von 1,6 Promille. Ab diesem Wert befindet man sich bereits im Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr. Dies zieht neben einer Strafanzeige und Blutentnahme auch eine Geldstrafe und die Mitteilung an die Führerscheinbehörde mit sich. Doch auch wer mit weniger Alkohol im Blut unterwegs ist, kann belangt werden. Sollten dabei Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien fahren, gefährliches Verhalten oder gar ein Unfall passieren, kann der Radler ab einem Wert von bereits 0,3 Promille belangt werden. Gleiches gilt auch für Radfahrer, die mit Betäubungsmittelrückständen im Blut unterwegs sind.
Werden Radfahrer regelmäßig von der Polizei kontrolliert?
Rönn: Radfahrer werden ebenso wie Kraftfahrer regelmäßig Kontrollen unterzogen. Hierbei geht es neben der Verkehrstauglichkeit der Fahrer auch um die Überprüfung der Fahrräder auf Verkehrssicherheit und Klärung der Eigentumsverhältnisse. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der täglichen Verkehrsstreife. Sollten Fahrradfahrer durch unsichere Fahrweise oder durch unzureichende Verkehrssicherheit der Fahrräder – zum Beispiel ohne Licht in der Nacht unterwegs – auffallen, werden gezielt Kontrollen durchgeführt. Hierbei werden regelmäßig Alkoholkontrollen durchgeführt. Wird dann der vorgegebene Grenzwert überschritten, müssen die Radler mit einem Strafverfahren rechnen.
Wie viele Unfälle sind mit alkoholisierten Radlern in den vergangenen Monaten passiert?
Rönn: Seit 1. Januar gab es keine Unfälle mit Fahrradfahrern, die alkoholisiert waren. Dafür aber drei Trunkenheitsfahrten.