Donau Zeitung

Alkohol am Fahrradlen­ker: Ist das erlaubt?

Mit dem Drahtesel zum Biergarten, ein kühles Bier und wieder heim. Das gehört im Sommer bei vielen dazu. Aber der Freizeitsp­aß hat (Promille-)Grenzen. Ab wann man sich strafbar macht

- VON SIMONE BRONNHUBER

Sommerzeit ist Biergarten­zeit – mit dem Rad. Da schmeckt das kühle Bier gleich besser. Und dann? Was erlaubt ist und was nicht.

Landkreis Zwar hat uns das Wetter in den vergangene­n Tagen ein wenig im Stich gelassen, aber dennoch: Es ist Sommer! Laue Abende auf dem Balkon, Faulenzen am heimischen Baggersee und ganz viel Eis. Nicht zu vergessen: die Radtour in den Biergarten. Nach dem Strampeln in der Sonne schmeckt das kühle Bier doch gleich viel besser. Auch das Zweite oder Dritte … und dann? Dass Alkohol und Autofahren nicht zusammenge­hören, wissen wir. Aber was genau gilt für den Radfahrer? Ohne Helm nach zwei Bier wieder nach Hause treten – geht das? Katharina von Rönn, Polizeihau­ptmeisteri­n in Dillingen, weiß es. Wir haben sie gefragt, was mit und auf dem Drahtesel erlaubt ist.

Es gibt keine Helmpflich­t, richtig? Rönn: Stimmt. Da „normale“Fahrräder ohne elektrisch­en Antrieb oder Motor auch keiner Zulassung bedürfen, sind Radler auch vom Tragen des Helms entbunden. Ab einer Geschwindi­gkeit von mehr als 20 Stundenkil­ometer ist es aber Pflicht. Aus Sicht der Polizei ist das Tragen eines Fahrradhel­ms auf jeden Fall von Vorteil. Gerade jüngere Fahrradfah­rer tragen bereits selbstvers­tändlich den Helm, wenn sie beispielsw­eise zur Schule fahren. Leider nimmt die Bereitscha­ft im zunehmende­n Alter wieder ab.

Welche Regeln gelten für Radler? Rönn: Ein Radfahrer, der am öffentlich­en Verkehr teilnimmt, muss sich auch an die Regeln der Straßenver­kehrsordnu­ng halten. Hierbei sollten vor allem Kinder sich über die Gefahren im Straßenver­kehr bewusst sein. Die Polizei Dillingen bietet für Viertkläss­ler den „Fahrradfüh­rerschein“in allen Grundschul­en an. Für Radfahrer gelten die gleichen Regeln wie für Fahrer von motorisier­ten Fahrzeugen. Das heißt: Radfahrer müssen an Rotlicht zeigenden Ampeln anhalten und dürfen nicht während der Fahrt das Handy benutzen. Auch ist es nicht erlaubt, entgegen der Fahrtricht­ung auf Geh- und Radwegen oder der Fahrbahn zu fahren, außer es gibt eine entspreche­nde Beschilder­ung. Außerdem ist bei der Inbetriebn­ahme eines Rades darauf zu achten, dass es verkehrsta­uglich ist. Das heißt: Lichteinri­chtungen vorne und hinten sowie Rückstrahl­er/Speichen-Reflektore­n, funktionie­rende Bremsen und gute Bereifung sind Pflicht. Auch sollte die Größe des Fahrrades zur Statur des Fahrers passen. Wie viele Unfälle gab es seit Anfang des Jahres, bei denen Radler beteiligt waren?

Rönn: Seit Januar bis heute sind es 20 Unfälle mit Fahrradfah­rern, davon wurden zwölf Personen verletzt, 15 Personen davon trugen keinen Fahrradhel­m. Im Jahr 2018 waren es 95 Verkehrsun­fälle, davon wurden 86 verletzt, eine Fahrradfah­rerin wurde dabei getötet. Davon trugen 69 Personen keinen Fahrradhel­m. Letztes Jahr gab es auch zwölf Verkehrsun­fälle mit E-Bikes. 13 Personen wurden verletzt. Im Vorjahr waren es noch fünf Verletzte, 2016 gab es sieben. Aufgrund der zunehmende­n Zahl von E-Bikes werden diese Zahlen vermutlich leider weiter ansteigen. Was ist denn nun mit dem berühmten Radler im Biergarten? Wann mache ich mich strafbar und wann nicht? Rönn: Grundsätzl­ich gilt: kein Alkohol im Straßenver­kehr! Wer dennoch Alkohol trinken will und danach auf sein Fahrrad steigt, sollte sich bewusst darüber sein, dass es auch hier Alkohol-Obergrenze­n gibt. Grundsätzl­ich gilt eine Obergrenze von 1,6 Promille. Ab diesem Wert befindet man sich bereits im Straftatbe­stand der Trunkenhei­t im Verkehr. Dies zieht neben einer Strafanzei­ge und Blutentnah­me auch eine Geldstrafe und die Mitteilung an die Führersche­inbehörde mit sich. Doch auch wer mit weniger Alkohol im Blut unterwegs ist, kann belangt werden. Sollten dabei Ausfallers­cheinungen wie Schlangenl­inien fahren, gefährlich­es Verhalten oder gar ein Unfall passieren, kann der Radler ab einem Wert von bereits 0,3 Promille belangt werden. Gleiches gilt auch für Radfahrer, die mit Betäubungs­mittelrück­ständen im Blut unterwegs sind.

Werden Radfahrer regelmäßig von der Polizei kontrollie­rt?

Rönn: Radfahrer werden ebenso wie Kraftfahre­r regelmäßig Kontrollen unterzogen. Hierbei geht es neben der Verkehrsta­uglichkeit der Fahrer auch um die Überprüfun­g der Fahrräder auf Verkehrssi­cherheit und Klärung der Eigentumsv­erhältniss­e. Die Kontrollen erfolgen im Rahmen der täglichen Verkehrsst­reife. Sollten Fahrradfah­rer durch unsichere Fahrweise oder durch unzureiche­nde Verkehrssi­cherheit der Fahrräder – zum Beispiel ohne Licht in der Nacht unterwegs – auffallen, werden gezielt Kontrollen durchgefüh­rt. Hierbei werden regelmäßig Alkoholkon­trollen durchgefüh­rt. Wird dann der vorgegeben­e Grenzwert überschrit­ten, müssen die Radler mit einem Strafverfa­hren rechnen.

Wie viele Unfälle sind mit alkoholisi­erten Radlern in den vergangene­n Monaten passiert?

Rönn: Seit 1. Januar gab es keine Unfälle mit Fahrradfah­rern, die alkoholisi­ert waren. Dafür aber drei Trunkenhei­tsfahrten.

 ?? Symbolfoto: Alexander Kaya ?? Alkohol am Steuer oder am Lenkrad, das passt nicht zusammen. Vor allem nicht im Straßenver­kehr. Und es ist verboten.
Symbolfoto: Alexander Kaya Alkohol am Steuer oder am Lenkrad, das passt nicht zusammen. Vor allem nicht im Straßenver­kehr. Und es ist verboten.

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