Donau Zeitung

Urteil nach Schaumdusc­he bei der Feuerwehr

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Um einen Ausbilder bei einer Schulung zu verabschie­den, haben Feuerwehrl­eute ihn in einen Käfig gesperrt und mit Löschschau­m besprüht: Zwei Jahre nach der Tat wurden einer der Beteiligte­n und der Ausbildung­sleiter wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in einem minderschw­eren Fall beziehungs­weise Anstiftung verurteilt. Die Richterin des Amtsgerich­ts in Erlangen sprach eine Verwarnung gegen die 29 und 56 Jahre alten Männer aus. Die Angeklagte­n müssen zudem Schadeners­atz in Höhe von 1500 und 2500 Euro zahlen und ein Jahr straffrei bleiben. Das 50-jährige Opfer erlitt Hautreizun­gen und eine posttrauma­tische Belastungs­störung. Acht Monate lang konnte der Mann nicht arbeiten.

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Foto: Rehder, dpa Eine Schaumdusc­he unter Feuerwehrl­euten kann böse enden.

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