Urteil nach Schaumdusche bei der Feuerwehr
Um einen Ausbilder bei einer Schulung zu verabschieden, haben Feuerwehrleute ihn in einen Käfig gesperrt und mit Löschschaum besprüht: Zwei Jahre nach der Tat wurden einer der Beteiligten und der Ausbildungsleiter wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall beziehungsweise Anstiftung verurteilt. Die Richterin des Amtsgerichts in Erlangen sprach eine Verwarnung gegen die 29 und 56 Jahre alten Männer aus. Die Angeklagten müssen zudem Schadenersatz in Höhe von 1500 und 2500 Euro zahlen und ein Jahr straffrei bleiben. Das 50-jährige Opfer erlitt Hautreizungen und eine posttraumatische Belastungsstörung. Acht Monate lang konnte der Mann nicht arbeiten.