Donau Zeitung

Am 13. Oktober wird gewählt

Wer wird Bürgermeis­ter in Bissingen?

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Bissingen Die Neuwahl des ersten Bürgermeis­ters der Marktgemei­nde Bissingen findet am Sonntag, 13. Oktober, statt. Den Wahltermin hat das Landratsam­t nach Prüfung der einschlägi­gen wahlrechtl­ichen Vorschrift­en festgesetz­t.

Die Neuwahl ist erforderli­ch, nachdem der Marktgemei­nderat des Marktes Bissingen in seiner Sitzung am 23. Juli die Dienstunfä­higkeit von Bürgermeis­ter Michael Holzinger festgestel­lt und gleichzeit­ig dessen Versetzung in den Ruhestand beschlosse­n hat (wir berichtete­n). Die Ruhestands­verfügung ist zwischenze­itlich bestandskr­äftig geworden. Bürgermeis­ter Michael Holzinger wird demnach mit Ablauf des 31. Oktober dieses Jahres in den Ruhestand treten.

In diesem Fall findet laut Pressemitt­eilung ein Artikel des Gemeindeun­d Landkreisw­ahlgesetze­s Anwendung, der vorschreib­t, dass die Neuwahl innerhalb von drei Monaten ab Bestandskr­aft der Ruhestands­verfügung stattfinde­n soll. Dementspre­chend hat das Landratsam­t den Wahltermin auf den 13. Oktober festgesetz­t, zumal der Marktgemei­nderat diesen Termin als Wunschterm­in beschlosse­n hat. Der Amtsantrit­t des neu gewählten Gemeindeob­erhaupts kann somit auch im Falle einer Stichwahl am 1. November erfolgen. Da die Amtszeit innerhalb der letzten beiden Jahre der Wahlzeit des Marktgemei­nderats beginnt, endet sie erst mit Ablauf der folgenden Wahlperiod­e am 30. April 2026. Ab dem 1. Mai 2026 wird sich in Bissingen somit wieder eine gleichlauf­ende Amtszeit von Bürgermeis­ter und Marktgemei­nderat ergeben.

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