Mehr Unterstützung für sozial schwache Familien
Seit 1. August ist die finanzielle Förderung erhöht worden. Wer davon bei uns im Landkreis profitiert
Landkreis Bereits seit 2011 gibt es nun schon das Bildungs- und Teilhabepaket. Wie Landrat Leo Schrell mitteilt, werden seither Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, unterstützt, um gleichberechtigt Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu erhalten.
Seit 1. August werden die Leistungen erhöht. Sofern keine Ausbildungsvergütung bezogen wird, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres folgende Leistungen beantragt werden: Eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten der Schule/Kindertageseinrichtung; Persönlicher Schulbedarf in Höhe von pauschal 150 Euro/Schuljahr (bisher 100 Euro); für das erste Schulhalbjahr sind 100 Euro und für das zweite Schulhalbjahr sind 50 Euro vorgesehen. Stichtage für den Bezug einer sozialen Leistung sind jeweils der 1. August und der 1. Februar eines Kalenderjahres; eine angemessene und notwendige Lernförderung, soweit das Erfordernis schulisch bestätigt wurde; Kosten für gemeinschaftliches Mittagessen an der Schule/Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil entfällt ab 1. August, wobei Ausnahmen bei bestimmten Horten gelten; Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule, sofern diese nicht bereits von Dritten übernommen werden. Weitere Voraussetzung bei Grundschülern ist eine Entfernung zur Schule von mindestens zwei Kilometer, bei Schülern ab der fünften Jahrgangsstufe mindestens drei Kilometer; Teilhabe am sozialen/kulturellen Leben (etwa Vereinsbeitrag, Musikunterricht, etc.) in Höhe von monatlich höchstens 15 Euro (bisher 10 Euro), längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
Die vorgenannten Leistungen können nur auf vorherigen Antrag geleistet werden, die Antragsformulare sind entweder direkt beim Landratsamt, Zimmer-Nr. 332, oder im Internet unter www.landkreis-dillingen.de erhältlich. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizufügen, heißt es in der Pressemitteilung. „Die Gewährung wird möglichst bürgerfreundlich abgewickelt und soll eine Gleichberechtigung für einkommensschwache Familien ermöglichen“, so der Landrat.
OAnsprechpartner für Arbeitslosengeld II- sowie Sozialgeldempfänger ist das Jobcenter Dillingen unter Telefon 09071/5858-100, für Asylbewerberleistungsempfänger das Landratsamt Dillingen, Team 223 Asyl (Telefon 09071/77062-196) und für den Bereich Wohngeld-/Kinderzuschlagsberechtigte das Landratsamt Dillingen, Team Besondere Soziale Angelegenheiten (Telefon 09071/51-256).