Dos und Don’ts: Darauf müssen Sie beim E-Scooter-Fahren achten
● Fahren E-Scooter sind auf Radwegen und -streifen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerzone sind sie verboten.
● Erlaubnis Man braucht keinen Führerschein, man muss aber mindestens 14 Jahre alt sein.
● Helm Es gibt es keine gesetzliche Helmpflicht. Der ADAC empfiehlt trotzdem, einen Helm aufzusetzen, um bei Unfällen besser geschützt zu sein.
● Alkohol Es gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit liegt die Grenze bei 0,0 Promille.
● Strafen Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und bekommt ein Bußgeld: 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer mehr getrunken und mindestens 1,1 Promille im Blut hat, der begeht eine Straftat. Das Gleiche gilt für Fahrer, die mehr als 0,3 Promille haben und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Zum Beispiel, wenn sie Schlangenlinien oder gegen den Bordstein fahren.
● Mitfahrer Jemanden mitzunehmen, ist verboten. Denn Elektroroller sind nur für eine Person zugelassen.
● Versicherung Wer sich einen E-Scooter kauft, braucht dafür eine Haftpflichtversicherung. Sie wird mit einer aufgeklebten Plakette am Roller nachgewiesen.
● Ampeln Wenn es eine Fahrradampel gibt, müssen sich E-Scooter-Fahrer daran halten. Ansonsten gelten die normalen Ampeln im Straßenverkehr.
● Verkehrsregeln Wie beim Fahrradfahren muss man vor dem Abbiegen ein Handzeichen geben.
● Ausstattung Ein Muss am E-Scooter sind Bremsen und Lichter. Die Roller dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell fahren.
● ÖPNV Wenn der Roller zusammengeklappt werden kann, ist es in den meisten Bussen und Trams erlaubt, ihn kostenlos mitzunehmen. (mahei)