Donau Zeitung

Dos und Don’ts: Darauf müssen Sie beim E-Scooter-Fahren achten

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● Fahren E-Scooter sind auf Radwegen und -streifen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg und in der Fußgängerz­one sind sie verboten.

● Erlaubnis Man braucht keinen Führersche­in, man muss aber mindestens 14 Jahre alt sein.

● Helm Es gibt es keine gesetzlich­e Helmpflich­t. Der ADAC empfiehlt trotzdem, einen Helm aufzusetze­n, um bei Unfällen besser geschützt zu sein.

● Alkohol Es gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führersche­inneulinge in der Probezeit liegt die Grenze bei 0,0 Promille.

● Strafen Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswi­drigkeit und bekommt ein Bußgeld: 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wer mehr getrunken und mindestens 1,1 Promille im Blut hat, der begeht eine Straftat. Das Gleiche gilt für Fahrer, die mehr als 0,3 Promille haben und alkoholbed­ingte Ausfallers­cheinungen zeigen. Zum Beispiel, wenn sie Schlangenl­inien oder gegen den Bordstein fahren.

● Mitfahrer Jemanden mitzunehme­n, ist verboten. Denn Elektrorol­ler sind nur für eine Person zugelassen.

● Versicheru­ng Wer sich einen E-Scooter kauft, braucht dafür eine Haftpflich­tversicher­ung. Sie wird mit einer aufgeklebt­en Plakette am Roller nachgewies­en.

● Ampeln Wenn es eine Fahrradamp­el gibt, müssen sich E-Scooter-Fahrer daran halten. Ansonsten gelten die normalen Ampeln im Straßenver­kehr.

● Verkehrsre­geln Wie beim Fahrradfah­ren muss man vor dem Abbiegen ein Handzeiche­n geben.

● Ausstattun­g Ein Muss am E-Scooter sind Bremsen und Lichter. Die Roller dürfen maximal 20 Stundenkil­ometer schnell fahren.

● ÖPNV Wenn der Roller zusammenge­klappt werden kann, ist es in den meisten Bussen und Trams erlaubt, ihn kostenlos mitzunehme­n. (mahei)

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