Mehr Geld für Schüler
Staat sichert Unterstützung zu
Landkreis Schüler und Studenten bekommen künftig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mehr Unterstützung vom Staat. Durch die vom Bundesrat gebilligte BAföGReform werden, laut Pressemitteilung, die Bedarfssätze bis 2020 um insgesamt sieben Prozent angehoben. Durch die Gesetzesänderung erhöhen sich sowohl die Freibeträge für Einkommen und Vermögen als auch die Bedarfssätze und Zuschläge. Eine bestmögliche schulische und berufliche Ausbildung ist nach Ansicht von Landrat Schrell Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Berufsleben. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Die Reform des BAföG zielt, laut Pressemitteilung, darauf ab, Schülern und Studenten mehr staatliche Unterstützung zu gewähren und den Kreis der Empfänger zu erweitern.
Schrell empfiehlt deshalb allen Anspruchsberechtigten, Anträge auf Ausbildungsförderung für das Schuljahr 2019/2020 rechtzeitig vor Beginn der schulischen Ausbildung zu stellen. Eine rückwirkende Förderungsleistung ist nicht möglich.
Förderfähig ist beispielsweise der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs, Berufsoberschulen, höheren Fachschulen, Akademien, Fachakademien und Hochschulen. Die Leistungen errechnen sich je nach Schulart aus unterschiedlichen Bedarfssätzen.
Ob ein BAföG-Anspruch besteht, hängt dabei größtenteils vom Einkommen der Eltern ab. Auch die finanziellen Rücklagen der Antragsteller sind anzurechnen, sofern der gesetzlich festgelegte Freibetrag überschritten wird. Studenten müssen ihren Antrag an ihrem Studienort stellen. Weitere Informationen unter Telefon 09071/51190 und 09071/51253, sowie unter www.bafög.de