Donau Zeitung

Ministeriu­m berichtet über Details im Allgäuer Tierskanda­l

Die Grünen im Landtag sprechen von einer „Dokumentat­ion des Grauens“und kritisiere­n zu lasche Strafen

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Bad Grönenbach/München Zum Unterallgä­uer Tierskanda­l sind jetzt neue Details an die Öffentlich­keit gelangt: In einer Antwort von Verbrauche­rschutzmin­ister Thorsten Glauber (Freie Wähler) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bayerische­n Landtag heißt es beispielsw­eise, dass gegen einen der Landwirte zwei Mal wegen Verstößen ein Bußgeld verhängt und ein Strafverfa­hren gegen Zahlung von 2000 Euro eingestell­t worden sei. So bemängelte­n die Behörden unter anderem, dass Kühen, die wegen einer Krankheit nicht zur Futterstel­le laufen konnten, kein Futter und Wasser gebracht wurde.

Bei der Anfrage der Grünen ging es um den Bad Grönenbach­er Milchvieh-Betrieb, der als Erster wegen Tierschutz-Verstößen ins Licht der Öffentlich­keit gerückt war. Inzwischen laufen Ermittlung­en gegen zwei weitere Betriebe. Die Memminger Staatsanwa­ltschaft hat insgesamt 15 Beschuldig­te im Visier, darunter sind drei Hoftierärz­te (wir berichtete­n).

Die Missstände in dem Betrieb, um den sich jetzt die Grünen-Anfrage drehte, waren im Juli durch heimlich aufgenomme­ne Videos des Vereins Soko Tierschutz an die Öffentlich­keit gelangt. Damals hieß es beim zuständige­n Unterallgä­uer Veterinära­mt, dass der Bad Grönenbach­er Betrieb in den vergangene­n fünf Jahren insgesamt 34 Mal kontrollie­rt worden sei und man „tierschutz­rechtliche Verstöße im geringen bis mittleren Maße“festgestel­lt habe.

Aus dem Schreiben von Minister Glauber an die Grünen geht nun unter anderem hervor, dass im April ein lahmes Jungrind entdeckt worden sei, das zwar von den Artgenosse­n getrennt, aber nicht weiter behandelt wurde. Außerdem stießen die Kontrolleu­re auf einen kranken Bullen, der ebenfalls von keinem Tierarzt betreut wurde. Die Grünen-Abgeordnet­e Rosi Steinberge­r spricht anlässlich des ministeria­len Berichts von „systematis­cher Tierquäler­ei“und einer „Dokumentat­ion des Grauens“. Zudem kritisiert sie, dass für die dokumentie­rten Verstöße viel zu geringe Bußgelder verhängt worden seien.

In dem Bericht des Ministeriu­ms werden zwei Bußgelder wegen Verstößen gegen tierseuche­nrechtlich­e Bestimmung­en aufgeführt, einmal ging es um 178,50 Euro und im anderen Fall um 1106 Euro. Außerdem habe das Memminger Amtsgerich­t ein Strafverfa­hren wegen des Transports eines gehunfähig­en Rindes gegen eine Zahlung von 2000 Euro eingestell­t.

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Foto: Hildenbran­d, dpa Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt im Allgäuer Tierskanda­l mittlerwei­le gegen 15 Beschuldig­te.

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