Ministerium berichtet über Details im Allgäuer Tierskandal
Die Grünen im Landtag sprechen von einer „Dokumentation des Grauens“und kritisieren zu lasche Strafen
Bad Grönenbach/München Zum Unterallgäuer Tierskandal sind jetzt neue Details an die Öffentlichkeit gelangt: In einer Antwort von Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag heißt es beispielsweise, dass gegen einen der Landwirte zwei Mal wegen Verstößen ein Bußgeld verhängt und ein Strafverfahren gegen Zahlung von 2000 Euro eingestellt worden sei. So bemängelten die Behörden unter anderem, dass Kühen, die wegen einer Krankheit nicht zur Futterstelle laufen konnten, kein Futter und Wasser gebracht wurde.
Bei der Anfrage der Grünen ging es um den Bad Grönenbacher Milchvieh-Betrieb, der als Erster wegen Tierschutz-Verstößen ins Licht der Öffentlichkeit gerückt war. Inzwischen laufen Ermittlungen gegen zwei weitere Betriebe. Die Memminger Staatsanwaltschaft hat insgesamt 15 Beschuldigte im Visier, darunter sind drei Hoftierärzte (wir berichteten).
Die Missstände in dem Betrieb, um den sich jetzt die Grünen-Anfrage drehte, waren im Juli durch heimlich aufgenommene Videos des Vereins Soko Tierschutz an die Öffentlichkeit gelangt. Damals hieß es beim zuständigen Unterallgäuer Veterinäramt, dass der Bad Grönenbacher Betrieb in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 34 Mal kontrolliert worden sei und man „tierschutzrechtliche Verstöße im geringen bis mittleren Maße“festgestellt habe.
Aus dem Schreiben von Minister Glauber an die Grünen geht nun unter anderem hervor, dass im April ein lahmes Jungrind entdeckt worden sei, das zwar von den Artgenossen getrennt, aber nicht weiter behandelt wurde. Außerdem stießen die Kontrolleure auf einen kranken Bullen, der ebenfalls von keinem Tierarzt betreut wurde. Die Grünen-Abgeordnete Rosi Steinberger spricht anlässlich des ministerialen Berichts von „systematischer Tierquälerei“und einer „Dokumentation des Grauens“. Zudem kritisiert sie, dass für die dokumentierten Verstöße viel zu geringe Bußgelder verhängt worden seien.
In dem Bericht des Ministeriums werden zwei Bußgelder wegen Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen aufgeführt, einmal ging es um 178,50 Euro und im anderen Fall um 1106 Euro. Außerdem habe das Memminger Amtsgericht ein Strafverfahren wegen des Transports eines gehunfähigen Rindes gegen eine Zahlung von 2000 Euro eingestellt.