Wilke-Wurst: Staatsanwalt ermittelt
Schwere Vorwürfe gegen Geschäftsführer
Kassel Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Geschäftsführer des Wurstherstellers Wilke ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Die Waren der Firma werden mit zwei Todesfällen in Südhessen sowie 37 weiteren Krankheitsfällen wegen keimbelasteter Wurst in Verbindung gebracht. Die Ermittlungen liefen auch wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen Lebensmittelrecht, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Kassel.
Das Verfahren sei aufgrund der Strafanzeige des Kreises WaldeckFrankenberg eingeleitet worden. Gegenstand sei vor allem die Untersuchung der zwei Todesfälle, die mit einer Listerieninfektion in Verbindung stehen sollen. In der letzten Woche habe es bereits Durchsuchungsmaßnahmen am Firmensitz der Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH und am Wohnsitz des Beschuldigten gegeben. Der Geschäftsführer befinde sich aber auf freiem Fuß, hieß es.
Ob sich die Zahl der Todes- und Krankheitsfälle weiter erhöht, ist unklar. Wie am Dienstag bekannt wurde, fanden Behörden in Niedersachsen bei drei Erkrankten einen Keimtyp, der genetisch eng mit den Listerien verwandt ist, die in den Waren der Firma Wilke nachgewiesen wurden. Die drei erkrankten Menschen sind zwischen 50 und 90 Jahre alt. Zwei von ihnen sind gestorben – einer von ihnen starb an einer anderen Erkrankung, bei der zweiten Person habe nicht ermittelt werden können, ob die ListerioseErkrankung die Todesursache war.
Eine Woche nach Schließung des Betriebs mit 200 Mitarbeitern, der mittlerweile vorläufige Insolvenz angemeldet hat, wird vor allem um eine Frage gerungen: Wohin wurde die Wilke-Wurst geliefert? Die Ware sei auch undeklariert in Restaurants, Kantinen oder an Wursttheken in den Verkauf gegangen, sagte Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker. Offen sei zudem, ob Wilke an die Lebensmittelindustrie zur Weiterverarbeitung geliefert habe. Foodwatch reichte einen EilAntrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Landkreis Waldeck-Frankenberg beim Verwaltungsgericht Kassel ein, um mehr über Verkaufs- und Abgabestellen der zurückgerufenen WilkeProdukte zu erfahren.