Donau Zeitung

Keine Waffen für Extremiste­n

Fraktionen im Landtag sprechen sich für härtere Regeln aus

- VON LEONIE KÜTHMANN

München Sie erkennen den deutschen Staat und seine Gesetze nicht an – und dürfen deshalb auch keine Waffen besitzen: Sogenannte Reichsbürg­er gelten in Deutschlan­d als waffenrech­tlich unzuverläs­sig. Seit den tödlichen Schüssen eines Reichsbürg­ers im Oktober 2016 auf einen Polizisten hat das bayerische Innenminis­terium daher insgesamt 778 Waffen beschlagna­hmt. Ein ebenso strenges Vorgehen wollten die bayerische­n Grünen nun auch im Hinblick auf Rechtsextr­emisten.

„Wir beobachten eine massive Aufrüstung und Bewaffnung der rechtsradi­kalen Szene“, erklärte die Vorsitzend­e der grünen Landtagsfr­aktion, Katharina Schulze. Allein im vergangene­n Jahr seien über 1000 Waffen im Zusammenha­ng mit rechten Straftaten sichergest­ellt worden. Im Jahr 2017 lebten laut Schulze noch 136 Rechtsextr­eme mit einer Waffenerla­ubnis, 2018 waren es schon 191. „Dazu kommen mindestens 45 Reichsbürg­er mit kleinem Waffensche­in“, führte Schulze aus. Aus ihrer Sicht sei dies ein eindeutige­s Zeichen für die „Aufrüstung“der rechtsextr­emen Szene. Man habe im Land und in der Gesellscha­ft ein offensicht­liches Problem mit Rechtsextr­emismus. „Die rechtsextr­eme Szene entwaffnen“lautete daher am Mittwoch eine Forderung der Grünen im Kommunalau­sschuss des Landtags.

Den anderen Parteien im Landtag – mit Ausnahme der SPD – ging die Konzentrat­ion auf Rechtsextr­emisten nicht weit genug. Sie lehnten den Antrag der Grünen daher ab,

Grüne hatten vor allem Rechtsextr­eme im Blick

stimmten dafür einem weitergehe­nden Antrag der CSU und der Freien Wähler zu. Demnach sollen in Zukunft Extremiste­n jeglicher Couleur entwaffnet werden und Menschen mit einer extremisti­schen Gesinnung von vornherein der Waffenbesi­tz verboten werden. Des Weiteren soll der Verfassung­sschutz alle bekannten Personen aus extremen Gruppen und Szenen überprüfen, ob eine Waffenerla­ubnis vorliegt.

Bisher war im bayerische­n Waffengese­tz schon festgelegt, dass Menschen, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigun­g Bestrebung­en verfolgen oder unterstütz­en, „die gegen die verfassung­smäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkervers­tändigung, insbesonde­re gegen das friedliche Zusammenle­ben der Völker, gerichtet sind“, keine Waffe besitzen dürfen. Die Staatsregi­erung will dies nun ausweiten und sich dafür einsetzen, dass „bereits die Mitgliedsc­haft in einer verfassung­sfeindlich­en Vereinigun­g zur waffenrech­tlichen Unzuverläs­sigkeit führt“.

In der Sitzung des Ausschusse­s forderten die Grünen zudem, die Verbindung­en der Identitäre­n Bewegung (IB) zu bayerische­n Parteien zu überprüfen. Nur die AfD stimmte dem Antrag nicht zu. Der Verfassung­sschutz habe die Einschätzu­ng der IB als rechtsextr­emistisch zurückgezo­gen, sagte AfDAbgeord­neter Richard Graupner. Ein Sprecher des Landesamte­s für Verfassung­sschutz erklärte auf die Frage unserer Redaktion, ob die IB weiterhin als rechtsextr­emistisch eingestuft werde, mit: „Ein klares Ja!“

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