Keine Waffen für Extremisten
Fraktionen im Landtag sprechen sich für härtere Regeln aus
München Sie erkennen den deutschen Staat und seine Gesetze nicht an – und dürfen deshalb auch keine Waffen besitzen: Sogenannte Reichsbürger gelten in Deutschland als waffenrechtlich unzuverlässig. Seit den tödlichen Schüssen eines Reichsbürgers im Oktober 2016 auf einen Polizisten hat das bayerische Innenministerium daher insgesamt 778 Waffen beschlagnahmt. Ein ebenso strenges Vorgehen wollten die bayerischen Grünen nun auch im Hinblick auf Rechtsextremisten.
„Wir beobachten eine massive Aufrüstung und Bewaffnung der rechtsradikalen Szene“, erklärte die Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion, Katharina Schulze. Allein im vergangenen Jahr seien über 1000 Waffen im Zusammenhang mit rechten Straftaten sichergestellt worden. Im Jahr 2017 lebten laut Schulze noch 136 Rechtsextreme mit einer Waffenerlaubnis, 2018 waren es schon 191. „Dazu kommen mindestens 45 Reichsbürger mit kleinem Waffenschein“, führte Schulze aus. Aus ihrer Sicht sei dies ein eindeutiges Zeichen für die „Aufrüstung“der rechtsextremen Szene. Man habe im Land und in der Gesellschaft ein offensichtliches Problem mit Rechtsextremismus. „Die rechtsextreme Szene entwaffnen“lautete daher am Mittwoch eine Forderung der Grünen im Kommunalausschuss des Landtags.
Den anderen Parteien im Landtag – mit Ausnahme der SPD – ging die Konzentration auf Rechtsextremisten nicht weit genug. Sie lehnten den Antrag der Grünen daher ab,
Grüne hatten vor allem Rechtsextreme im Blick
stimmten dafür einem weitergehenden Antrag der CSU und der Freien Wähler zu. Demnach sollen in Zukunft Extremisten jeglicher Couleur entwaffnet werden und Menschen mit einer extremistischen Gesinnung von vornherein der Waffenbesitz verboten werden. Des Weiteren soll der Verfassungsschutz alle bekannten Personen aus extremen Gruppen und Szenen überprüfen, ob eine Waffenerlaubnis vorliegt.
Bisher war im bayerischen Waffengesetz schon festgelegt, dass Menschen, die einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen, „die gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind“, keine Waffe besitzen dürfen. Die Staatsregierung will dies nun ausweiten und sich dafür einsetzen, dass „bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führt“.
In der Sitzung des Ausschusses forderten die Grünen zudem, die Verbindungen der Identitären Bewegung (IB) zu bayerischen Parteien zu überprüfen. Nur die AfD stimmte dem Antrag nicht zu. Der Verfassungsschutz habe die Einschätzung der IB als rechtsextremistisch zurückgezogen, sagte AfDAbgeordneter Richard Graupner. Ein Sprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz erklärte auf die Frage unserer Redaktion, ob die IB weiterhin als rechtsextremistisch eingestuft werde, mit: „Ein klares Ja!“