Donau Zeitung

Sexuelle Nötigung

Ex-Hochschulp­räsident muss in Haft

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Karlsruhe Er ließ die Sängerin zum Bewerbungs­gespräch in sein Büro kommen und stürzte sich dann auf sie: Wegen sexueller Nötigung muss der Ex-Präsident der Musikhochs­chule München nun hinter Gitter. Das Urteil des Landgerich­ts München I. gegen Siegfried Mauser ist rechtskräf­tig. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch den Münchner Richterspr­uch.

Das Landgerich­t hatte Siegfried Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Nach Feststellu­ngen des Gerichts hatte er die Sängerin in seinem Büro in den Jahren 2007, 2009 und 2013 auf das Sofa gestoßen, sich auf sie gelegt oder sie mit festem Griff gehalten und trotz Protesten und Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenomme­n.

Außerdem wurde Mauser Vergewalti­gung vorgeworfe­n. Er hatte im Juli 2004 eine weitere Frau auf das Sofa gedrückt, die sich auf eine Assistente­nstelle beworben hatte. Weil sie sich aber nicht nachweisli­ch wehrte und es danach noch zwei „einvernehm­liche Sexualkont­akte“gegeben habe, konnte keine Vergewalti­gung nachgewies­en werden. Mauser führte von 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochs­chule. Er hatte bei der mündlichen BGH-Verhandlun­g beteuert, er verabscheu­e Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht. Die Hochschule entschuldi­gte sich am Mittwoch für das Leid, das der Ex-Rektor den Frauen zugefügt hat. „So etwas darf sich an unserer Hochschule nicht wiederhole­n“, betonte der jetzige Präsident Bernd Redmann. Die Hochschule habe nach Bekanntwer­den der Vorwürfe zahlreiche Gegenmaßna­hmen ergriffen.

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Foto: Sina Schuldt, dpa Muss in Haft: Ex-Musikhochs­chulrektor Siegfried Mauser.

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