Donau Zeitung

Porsche-Aktionäre warten weiter

Anleger wollen nach dem Diesel-Skandal Geld sehen. Bisher gehen sie allerdings leer aus

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Stuttgart Im Streit um mögliche Schadeners­atzansprüc­he wegen des Diesel-Skandals müssen Aktionäre der VW-Holding Porsche SE weiter auf eine Entscheidu­ng warten. Zwei Verfahren, die inzwischen die zweite Instanz erreicht hatten, legte das Oberlandes­gericht Stuttgart vorerst auf Eis. Zunächst müsse der Ausgang des Kapitalanl­egermuster­verfahrens in Braunschwe­ig und auch in Stuttgart abgewartet werden, entschiede­n die Richter (Az. 1 U 204/18 und 1 U 205/18).

Hintergrun­d der Verfahren ist eine Entscheidu­ng des Stuttgarte­r Landgerich­ts aus dem vergangene­n Jahr. Dort sind im Zusammenha­ng mit dem VW-Diesel-Skandal fast 250 Verfahren anhängig, in denen Anleger fehlerhaft­e Kapitalmar­ktinformat­ionen geltend machen wollen. In zweien davon hatte das Gericht die Porsche SE zu Schadeners­atz in Höhe von zusammen 47 Millionen Euro verurteilt.

Nach Ansicht des Richters hatte die Holding, die mit gut 53 Prozent der Stimmrecht­e die Mehrheit an der Volkswagen AG hält, ihre Aktionäre zu spät über die finanziell­en Folgen des Diesel-Skandals informiert. Das Unternehme­n ging in Berufung, weil es die Klagen für unbegründe­t hält. Die OLG-Richter gaben nun keiner Seite Recht, sondern setzten die beiden Verfahren aus. Das sei zwingend, da es um die gleichen Sachverhal­te gehe wie in den Musterverf­ahren gegen VW und die Porsche SE und die Entscheidu­ng somit davon abhänge, was dort herauskomm­t, hieß es zur Begründung.

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