Zum Verwechseln ähnlich
Warum ein bayerischer Konzertveranstalter Ärger mit Tina Turner und den Erben von Michael Jackson hat
etwa zehn Jahren aus dem Showgeschäft zurückgezogen hat“, ergänzt Heininger. Das Plakat gebe es schon seit 2017. Bislang habe niemand Anstoß daran genommen.
Bei Cofo Entertainment glaubt man nun, dass die Klage vor allem damit zu tun hat, dass es inzwischen ein Musical über Tina Turner in
gibt, das der Weltstar selbst autorisiert habe und unterstütze. „Wir glauben also, dass wirtschaftliche Gründe hinter der Klage stecken.“Diese bezieht sich übrigens nicht auf die anstehende Tournee von „Simply the best“, die ab Weihnachten beginnt. Gastspiele sind etwa in Augsburg, Füssen,
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Ulm, Bregenz, München oder Ingolstadt geplant. „Es geht nur um die Bewerbung der Tournee“, sagt Heininger.
Die rechtliche Vertretung von Tina Turner vor dem Landgericht Köln, die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwälte, beantwortete die Anfrage unserer RedakHamburg tion nicht.
Der im Medienrecht tätige Augsburger Anwalt Andreas Kohn glaubt indes, dass Cofo Entertainment eher schlechte Karten vor Gericht hat. „Wenn ich das Bild einer Berühmtheit nehme, um für meine Zwecke zu werben und dabei diese Persönlichkeit erkennbar ist, dann bin ich beim Recht am eigenen Bild. Und die betreffende Berühmtheit muss gefragt werden“, meint Kohn. Das Bild müsse dann nicht einmal zwingend – wie in diesem Fall – Tina Turner selbst zeigen. Sondern es reiche, dass der Betrachter denkt, es handelt sich um Tina Turner. Tatsächlich sieht die Darstellerin Coco Fletcher natürlich gewolltermaßen etwa so aus wie Tina Turner. „Wenn das Gericht das auch so sieht, dann ist es gut möglich, dass Tina Turner recht bekommt.“
Anders liege der Fall, wenn es sich um eine journalistische Darstellung handeln würde, erläutert der Augsburger Jurist. Als Person der Zeitgeschichte müsse sich Tina Turner das gefallen lassen. Doch auch hier gibt es Grenzen: Ein Schnappschuss aus der Privatsphäre darf ohne Zustimmung nicht so ohne Weiteres in der Zeitung veröffentlicht werden.
Cofo Entertainment hat übrigens ähnliche Probleme mit den Nachlassverwaltern von Michael Jackson wegen der Show „Beat it“. „Die Sache ist noch in der Schwebe“, sagt Johannes Heininger. Eine geplante Verhandlung sei derzeit ausgesetzt. nach einer
Stellungnahme