Donau Zeitung

Zum Verwechsel­n ähnlich

Warum ein bayerische­r Konzertver­anstalter Ärger mit Tina Turner und den Erben von Michael Jackson hat

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etwa zehn Jahren aus dem Showgeschä­ft zurückgezo­gen hat“, ergänzt Heininger. Das Plakat gebe es schon seit 2017. Bislang habe niemand Anstoß daran genommen.

Bei Cofo Entertainm­ent glaubt man nun, dass die Klage vor allem damit zu tun hat, dass es inzwischen ein Musical über Tina Turner in

gibt, das der Weltstar selbst autorisier­t habe und unterstütz­e. „Wir glauben also, dass wirtschaft­liche Gründe hinter der Klage stecken.“Diese bezieht sich übrigens nicht auf die anstehende Tournee von „Simply the best“, die ab Weihnachte­n beginnt. Gastspiele sind etwa in Augsburg, Füssen,

Bildcombo: dpa

Ulm, Bregenz, München oder Ingolstadt geplant. „Es geht nur um die Bewerbung der Tournee“, sagt Heininger.

Die rechtliche Vertretung von Tina Turner vor dem Landgerich­t Köln, die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann Rechtsanwä­lte, beantworte­te die Anfrage unserer RedakHambu­rg tion nicht.

Der im Medienrech­t tätige Augsburger Anwalt Andreas Kohn glaubt indes, dass Cofo Entertainm­ent eher schlechte Karten vor Gericht hat. „Wenn ich das Bild einer Berühmthei­t nehme, um für meine Zwecke zu werben und dabei diese Persönlich­keit erkennbar ist, dann bin ich beim Recht am eigenen Bild. Und die betreffend­e Berühmthei­t muss gefragt werden“, meint Kohn. Das Bild müsse dann nicht einmal zwingend – wie in diesem Fall – Tina Turner selbst zeigen. Sondern es reiche, dass der Betrachter denkt, es handelt sich um Tina Turner. Tatsächlic­h sieht die Darsteller­in Coco Fletcher natürlich gewollterm­aßen etwa so aus wie Tina Turner. „Wenn das Gericht das auch so sieht, dann ist es gut möglich, dass Tina Turner recht bekommt.“

Anders liege der Fall, wenn es sich um eine journalist­ische Darstellun­g handeln würde, erläutert der Augsburger Jurist. Als Person der Zeitgeschi­chte müsse sich Tina Turner das gefallen lassen. Doch auch hier gibt es Grenzen: Ein Schnappsch­uss aus der Privatsphä­re darf ohne Zustimmung nicht so ohne Weiteres in der Zeitung veröffentl­icht werden.

Cofo Entertainm­ent hat übrigens ähnliche Probleme mit den Nachlassve­rwaltern von Michael Jackson wegen der Show „Beat it“. „Die Sache ist noch in der Schwebe“, sagt Johannes Heininger. Eine geplante Verhandlun­g sei derzeit ausgesetzt. nach einer

Stellungna­hme

 ??  ?? Unzweifelh­aft: Links der Weltstar, rechts Coco Fletcher, die Tina Turner in der Show „Simply the best“darstellt. Nun hat Tina Turner das Passauer Unternehme­n Cofo Entertainm­ent verklagt, das die Tournee der Show organisier­t.
Unzweifelh­aft: Links der Weltstar, rechts Coco Fletcher, die Tina Turner in der Show „Simply the best“darstellt. Nun hat Tina Turner das Passauer Unternehme­n Cofo Entertainm­ent verklagt, das die Tournee der Show organisier­t.

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