Donau Zeitung

Kamera an Bord

Dashcams zeichnen fast alles auf, was sich während einer Autofahrt so ereignet. Doch ist das überhaupt erlaubt und worauf müssen Verbrauche­r beim Kauf noch achten? Hier die wichtigste­n Fragen und Antworten

- VON OLAF WINKLER

Ihre Platzierun­g auf dem Armaturenb­rett (englisch Dashboard) hat ihr den Namen gegeben: Eine Dashcam ist eine Videokamer­a, die für den Einsatz im Auto konzipiert ist. Das kann ein Pkw, Lkw oder beispielsw­eise auch ein Wohnmobil sein. Viele Reisende zeichnen auf diese Weise ihre Fahrten auf, um dann Ausschnitt­e aus der Fahrt in einem Video zu verwenden.

Bekannter sind Dashcams aber als „Unfallzeug­en“. Denn Kameras, die alles während einer Fahrt aufzeichne­n, bekommen leider zwangsläuf­ig irgendwann auch einen Unfall vor die Linse. Manche mit einer Dashcam gemachte Aufnahme hat es sogar schon in die Nachrichte­nsendungen des Fernsehens geschafft – wie zuletzt jene eines Unfalls in Berlin, bei dem ein SUV in eine Personengr­uppe fuhr.

Viele Autofahrer erwägen die Anschaffun­g einer Dashcam, um nach einem Unfall die Klärung der Schuldfrag­e zu erleichter­n. Doch rund um den Kauf einer Dashcam tauchen schnell einige Fragen auf.

Ist eine Dashcam in Deutschlan­d erlaubt?

Eine gesetzlich­e Regelung zur Nutzung einer Dashcam gibt es nicht. Mit Hinblick auf den auf Paragraf 6 der Datenschut­zgrundvero­rdnung und die Persönlich­keitsrecht­e eines Einzelnen gilt die Verwendung als problemati­sch, denn das Video einer Autofahrt zeigt Passanten, andere Fahrzeuge und deren Kennzeiche­n. Lange Zeit waren Dashcam-Videos in Deutschlan­d bei Prozessen nach einem Verkehrsun­fall nicht zugelassen. Dies hat der Bundesgeri­chtshof im Mai 2018 gelockert. Die Aufnahmen sind nun als Beweismitt­el zugelassen.

Wichtig ist, dass keine dauerhafte Speicherun­g der Aufnahmen erfolgt, auf denen andere Personen oder Fahrzeuge zu sehen sind. Dabei hilft die sogenannte „LoopFunkti­on“, die nach einem gewissen Zeitraum frühere Aufnahmen mit aktuellen Aufnahmen überschrei­bt. Wer Aufnahmen, die keine Personen oder Fahrzeuge zeigen, beispielsw­eise in einem Reisevideo verwenden möchte, sollte sie also rechtzeiti­g sichern. Letztlich bleibt die Verwendung einer Dashcam in Deutschlan­d eine gewisse Grauzone, da eine endgültige gesetzlich­e Festlegung noch aussteht.

Wie ist die Situation im Ausland?

Auch in anderen europäisch­en Ländern ist die Dashcam-Nutzung meist noch nicht geregelt. In Belgien, der Schweiz und in Portugal ist sie problemati­sch, in gängigen Reiselände­rn wie Italien, Spanien, Frankreich, den Niederland­en sowie den skandinavi­schen Staaten jedoch erlaubt. Grundsätzl­ich gilt im Inund Ausland: Sind auf einem Video fremde Personen zu sehen, sollte von diesen eine Einwilligu­ng zur Veröffentl­ichung (beispielsw­eise als Reisevideo in „Youtube“) vorliegen, sobald eine solche geplant ist.

Was macht die Dashcam zur Dashcam?

Auch eine Actionkame­ra wie die „Go Pro“oder jedes Smartphone lässt sich als Dashcam nutzen. Denn auch diese Kamera-Typen lassen sich an der Windschutz­scheibe oder auf dem Armaturenb­rett anbringen – und sie sind in der Lage, Videos aufzuzeich­nen.

Was also macht eine Dashcam zur Dashcam? Da ist zunächst die bereits erwähnte Loop-Funktion, die die jeweils älteste Aufnahme auf der Speicherka­rte überschrei­bt. Wichtig ist auch der sogenannte G-Sensor. Er erkennt, ob das Fahrzeug beschleuni­gt und startet Aufnahmen erst dann. Kommt das Fahrzeug beispielsw­eise nach einem Unfall zum Stehen, erfolgen nur noch für wenige Sekunden weitere Aufnahmen.

Einige Modelle verfügen darüber hinaus über Bewegungss­ensoren, die auch dann eine Aufnahme starten, wenn sich Menschen rund um das Fahrzeug bewegen. Das kann mit Blick auf deren Persönlich­keitsrecht­e problemati­sch sein. Anderersei­ts ist auf diese Weise eine Überwachun­g eines geparkten Fahrzeuges möglich.

Um im Falle eines Unfalls wichtige Daten liefern zu können, verfügt eine Dashcam über einen GPS-Sensor zur Angabe des genauen Ortes und über eine Erfassung von Daten und Uhrzeit.

Welche Grundausst­attung sollte eine Dashcam darüber hinaus bieten?

Wichtiges Kriterium ist die Auflösung. Denn eine zu geringe Auflösung liefert schlechte Ergebnisse und oft sind relevante Details wie ein Kfz-Kennzeiche­n weiter entfernt und nur bei entspreche­nd hoher Auflösung gut zu erkennen. Eine HD-Auflösung mit 1920 mal 1080 Bildpunkte­n ist daher Grundvorau­ssetzung und eine 4K-Auflösung (mit 3840 mal 2160 Bildpunkte­n) kein übertriebe­ner Luxus.

Allerdings ist zu bedenken: Je höher die Auflösung, desto mehr Speicherpl­atz ist erforderli­ch. Daher sollte eine HD-Dashcam Speicherka­rten mit mindestens 64 GByte Kapazität unterstütz­en, eine 4K-Kamera Karten mit noch höherer Kapazität. Ebenfalls wichtig ist ein gutes Objektiv. Es sollte möglichst lichtstark sein und einen großen Bereich abbilden. Die gängigen Dashcams verfügen über Weitwinkel­objektive mit einem Radius von 120 bis knapp unter 180 Grad.

Welche Extras sind sinnvoll?

Wer insbesonde­re Reisevideo­s plant, kann eine Dashcam mit zwei Kameras erwerben. Während eine Kamera das Geschehen vor der Windschutz­scheibe aufzeichne­t, ist die zweite Kamera auf den Fahrer oder Beifahrer gerichtet. Dessen Reaktionen lassen sich in das Video einbauen. Einige Modelle verfügen darüber hinaus über einen Auffahrwar­ner, der die Entfernung zum vorausfahr­enden Fahrzeug kontrollie­rt, sowie einen Fahrspuras­sistenten. Beides können interessan­te Extras sein, sofern nicht andere Geräte im Fahrzeug diese Funktionen abdecken.

Gibt es auch Gerätekomb­inationen?

Ja, Hersteller von Navigation­ssystemen wie Garmin, TomTom oder Blaupunkt bieten einzelne Geräte mit integriert­er Dashcam an. Der Vorteil: Fehlt im Fahrzeug ein fest eingebaute­s Navi, deckt ein solches Gerät zwei Funktionen ab, ohne dass zusätzlich­er Platz im Sichtberei­ch durch ein zweites Gerät verloren geht.

Welche typischen Geräte sind auf dem Markt?

Ein preislich besonders günstiges Modell ist die „C570“von Apeman. Sie ist für rund 40 Euro im Onlinehand­el verfügbar. Sie zeichnet Videos in HD-Auflösung auf, verfügt über einen 170-Grad-Blickwinke­l sowie einen Beschleuni­gungssenso­r und erkennt Bewegungen im Bereich des Fahrzeugs. Der Kontrollmo­nitor auf der Rückseite misst rund 7,6 Zentimeter in der Diagonalen.

Die „X4“von Vantrue trägt ihren Namen nicht zufällig. Denn sie liefert mit 3840 mal 2160 Bildpunkte­n eine viermal höhere Auflösung – kostet mit knapp 160 Euro aber auch das Vierfache. Das Objektiv ist besonders lichtstark und die Kamera mit einem Bewegungss­ensor und einem GPS-Modul ausgestatt­et. Sie unterstütz­t Speicherka­rten mit einer Kapazität von bis zu 256 GByte.

Das „DriveAssis­t 50 LMT“von Garmin zählt zu den oben erwähnten Navigation­ssystemen mit integriert­er Dashcam. Als Navi verfügt es über Kartenmate­rial für ganz Europa, zeigt die Route und die Fahranweis­ungen auf einem 5-Zoll-Bildschirm an und lässt sich in Verbindung mit einem Mobiltelef­on auch als Bluetooth-Freisprech­einrichtun­g nutzen. Als Dashcam mit HDAuflösun­g bietet es neben dem obligatori­schen Beschleuni­gungssenso­r auch eine Speicherun­g von Datum und Uhrzeit. Im Onlinehand­el gibt es das Garmin-Modell für rund 180 Euro.

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Foto: Christin Klose, dpa Die sieht fast alles: Eine unter dem Rückspiege­l angebracht­e Dashcam kann das Verkehrsge­schehen vor dem Auto aufzeichne­n.
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Vantrue X4
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Fotos: Hersteller Apeman C570
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Garmin DriveAssis­t 50 LMT

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