Donau Zeitung

Handytarif wechseln, aber richtig

Die Mobilfunka­nbieter liefern sich einen harten Preiskampf. Aber nicht jedes Lockvogela­ngebot hält, was es verspricht

- Benedikt Frank, dpa

Um wettbewerb­sfähig zu bleiben, passen die Provider die Preise für ihre Handytarif­e ebenso an wie die einzelnen Tarifbesta­ndteile und Zusatzopti­onen. Bei Laufzeitve­rträgen ist der Tarif nach zwei Jahren dann meist schon wieder veraltet.

Durch einen Wechsel können Kunden daher oft Geld sparen oder mehr Leistung erhalten, erklärt Alexander Kuch vom Telekommun­ikationspo­rtal „Teltarif.de“. Auch Mängel wie ein schlechter Kundenserv­ice, eine fehlende Freischalt­ung für LTE-Netze – diesen „Turbo“gibt es bei immer mehr Providern inzwischen ohne Aufpreis – oder ein zu unflexible­s Tarifmodel­l ließen sich durch einen Wechsel heilen.

Aber: „Oft reicht schon ein Tarifwechs­el beim alten Anbieter aus“, meint Kathrin Körber von der Verbrauche­rzentrale

Niedersach­sen. Um ein gutes Angebot zu erhalten, müsse man jedoch oft zunächst einmal kündigen. Wichtig sei dabei, die Kündigungs­frist zu beachten, rechtzeiti­g schriftlic­h zu kündigen sowie die Bestätigun­g gut zu dokumentie­ren und aufzubewah­ren.

Insbesonde­re die Laufzeit im Auge zu behalten, rät Alexander Kuch. „Viele Verträge enthalten eine Klausel zur automatisc­hen Vertragsve­rlängerung. Wenn der Kunde seinen Vertrag nicht bis drei Monate vor dem eigentlich­en Ende der Laufzeit kündigt, verlängert sich diese um bis zu zwölf Monate“, erklärt der Experte.

Hilfreich ist in diesem Zusammenha­ng immer ein Blick auf die letzte Rechnung, erklärt Kuch. Dort seien sowohl die Kündigungs­frist

als auch der letztmögli­che Tag der Kündigung aufgeführt. Grundsätzl­ich sollte man den alten Vertrag immer selbst kündigen. Wenn die Zeit knapp wird und man keine Bestätigun­g vom Anbieter mehr abwarten kann, sei ein Einschreib­en mit Rückschein sinnvoll.

Wer wechselt, wird in aller Regel seine Nummer zum neuen Anbieter mitnehmen wollen. „Es ist zu empfehlen, dem neuen Anbieter direkt bei Vertragssc­hluss

den Wunsch der Rufnummern­übertragun­g mitzuteile­n“, sagt Nick Kriegeskot­te vom IT-Branchenve­rband Bitkom. Damit man die Rufnummer nicht verliert, müsse der sogenannte Portierung­sauftrag für die Rufnummer spätestens am letzten Tag der Vertragsla­ufzeit beim bisherigen

Anbieter eingegange­n sein, erklärt Kriegeskot­te. Allerdings ermöglicht­en die Anbieter meist eine Portierung noch bis zu 90 Tagen nach Vertragsen­de.

Wer einen neuen Tarif sucht, sollte erst einmal seinen persönlich­en Bedarf ermitteln, rät Verbrauche­rschützeri­n Körber. Dabei gehe es um die Frage, wie viel der Nutzer in welche Netze telefonier­t und wie seine mobile Internet-Nutzung abseits von WLAN-Netzen aussieht. Zudem sei relevant, auf welche Vertragsla­ufzeit man sich maximal festlegt und wie viel man monatlich maximal ausgeben möchte. Und auch die Netzabdeck­ung etwa am Wohnund Arbeitsort spiele eine Rolle.

Um passende Tarife zu finden, rät Körber dazu, Angebote zu vergleiche­n – etwa mithilfe von Auswertung­en

der Stiftung Warentest oder online bei speziellen Tarifporta­len. Bei Angeboten sollten Verbrauche­r genau prüfen, ob die Grundgebüh­r auch über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Denn es gebe viele Lockangebo­te, wo die vermeintli­ch günstige Grundgebüh­r nur einige wenige Monate lang gilt, und danach deutlich teurer wird.

In jedem Fall empfiehlt sich ein Vertragsab­schluss übers Internet. Denn dann gilt: „Hier können Angebote und Tarife in Ruhe verglichen werden, es besteht ein 14-tägiges Widerrufsr­echt“, sagt Körber. Den persönlich­en Kontakt im Shop eines Anbieters bevorzugte­n zwar viele Kunden, aber die Nachteile könnten gravierend sein: „Es besteht kein Widerrufsr­echt“, warnt Körber.

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Foto: dpa Lieber einmal öfter hinschauen: Bei Lockvogela­ngeboten sollten Handynutze­r aufpassen.

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