Wer zahlt für kranke Streunerkatze?
Ein verletzter, herrenloser Kater wird bei einer Tierärztin abgegeben. Ein Gericht hat nun entschieden, wer für die Behandlung aufkommen muss. Das Urteil ist auch für Privatleute interessant
Würzburg Das Verwaltungsgericht Würzburg hat am Montag entschieden, dass eine Tierärztin aus dem Landkreis Haßberge die Behandlung eines herrenlosen Katers selbst zahlen muss. Das Tier wurde vor eineinhalb Jahren schwer verletzt in Ebern gefunden und in ihrer Praxis abgegeben. Den Besitzer konnte die Medizinerin mangels eines entsprechenden Chips nicht ausfindig machen, trotzdem behandelte sie den Kater.
Nach Ansicht der Tierärztin sind die Kommunen für die Betreuung von Fundtieren zuständig, weshalb sie die Behandlungskosten von rund 500 Euro der Verwaltungsgemeinschaft Ebern in Rechnung stellte. Die Gemeinde allerdings weigerte sich zu zahlen. Das wollte sich die Tierärztin nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Die Kammer wies die Klage der Veterinärin nun mit der Begründung zurück, dass sie den Kater nicht unverzüglich, sondern erst nach vier Tagen Behandlung der zuständigen Tierschutzinitiative im Landkreis Haßberge übergeben habe. Laut Gericht könne die Kommune nur zur Kasse gebeten werden, wenn das Tier in der Verwaltung abgegeben wird oder der Tierarzt die Behandlung direkt am nächsten Werktag meldet. Die Richter folgen damit der Argumentation der Verwaltungsgemeinschaft.
Ausschlaggebend war laut Gericht darüber hinaus, dass die Katze nicht operiert, sondern nur „schmerzfrei gestillt“und „am Leben erhalten“worden war. Die Tierärztin hatte die Katze lediglich mit Infusionen versorgt. Andernfalls hätte man eine höhere Dringlichkeit ablesen und möglicherweise einer Kostenübernahme zustimmen können.
Im Sachbericht des Gerichts heißt es, eine Mitarbeiterin der Tierschutzinitiative habe bei der Abholung der Katze den Eindruck gehabt, „das Tier sei bewusst länger am Leben gehalten worden, um Mehreinnahmen zu erzielen. Dies sei nicht im Sinne des Tierschutzes“und keine „fachgerechte Behandlung“. Die Ärztin bestreitet den Vorwurf. Der Kater musste später eingeschläfert werden.
Für Menschen, die ein herrenloses Tier finden, ist das Urteil ein weiterer Hinweis, an wen sie sich am besten wenden können. 2018 urteilte bereits das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Fällen, dass Gemeinden nicht zahlen müssen, wenn die Tiere nicht direkt bei ihnen abgeliefert werden.