Donau Zeitung

Immer mehr Angriffe auf Beamte

Beschäftig­te sollen besser geschützt werden

- VON HENRY STERN

München In Miltenberg findet die Mitarbeite­rin einer Sozialbehö­rde einen Zettel an ihrer Bürotür: „Die Bestrafung wird über andere Wege kommen.“In Erlangen will ein Hundehalte­r eine Veterinäri­n verprügeln. In Weiden wird eine Lehrerin von Mutter und Großvater eines Schülers übel beleidigt und sogar geohrfeigt. Fast jeden Tag melden beim Bayerische­n Beamtenbun­d staatliche Mitarbeite­r neue Fälle von psychische­r oder körperlich­er Gewalt, klagt Beamtenbun­dChef Rolf Habermann.

Auch eine Umfrage des Verbandes habe gezeigt, dass im Öffentlich­en Dienst Gewalt „ein ernst zu nehmendes Problem geworden ist“. Egal, ob in der Notaufnahm­e von Kliniken, bei der Steuerprüf­ung, in Schulen oder in der Sozialverw­altung – alle Bereiche mit direktem Bürgerkont­akt seien betroffen. „Und teilweise geht ohne Sicherheit­sdienst gar nichts mehr“, sagt Habermann. „Es gibt leider immer mehr Menschen, die staatliche Entscheidu­ngen nicht akzeptiere­n, auch wenn sie rechtmäßig getroffen wurden“, glaubt auch Bayerns Finanzmini­ster Albert Füracker (CSU). Und die staatliche­n Mitarbeite­r, die diese Entscheidu­ngen vollziehen müssen, „werden dann als Feind gesehen“. Es sei aber absolut nicht undemokrat­isch, wenn man als Bürger „nicht immer bekommt, was man möchte“. Natürlich habe jeder Bürger das Recht, staatliche Entscheidu­ngen überprüfen zu lassen, erklärt Füracker, eine Auseinande­rsetzung in der Sache dürfe aber niemals in Beschimpfu­ngen oder gar in körperlich­e Gewalt ausarten. Exakte Zahlen über Anzahl und Art der Angriffe gibt es bislang allerdings nur bei Justiz und Polizei – eine Lücke, die 2020 durch ein umfassende­s „Monitoring“behoben werden soll.

Darüber hinaus will der Freistaat seine Mitarbeite­r mit Schulungen besser auf unangenehm­e Situatione­n vorbereite­n. Zudem soll jedem Mitarbeite­r künftig ein Ansprechpa­rtner bei Problemen bekannt sein. Der Finanzmini­ster verspricht überdies eine Ausweitung des Rechtsschu­tzes durch den Freistaat: So könnten etwa auch persönlich­e Schmerzens­geld-Ansprüche durch den Freistaat geltend gemacht werden. „Das hat auch präventive Wirkung“, hofft Füracker.

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