Donau Zeitung

Polizei weist Hetzjagdvo­rwurf zurück

Nachdem ein Raser einen 14-Jährigen totgefahre­n hat, gibt es nun auch Kritik an den Beamten. Was bei Verfolgung­en erlaubt ist und welche Informatio­nen es über den Fahrer gibt

- VON MARKUS BÄR

München Das Thema Raser kommt nicht aus den Schlagzeil­en: Nachdem ein 34-Jähriger in München auf der Flucht vor der Polizei einen 14-Jährigen totgefahre­n und eine 16-Jährige schwer verletzt hatte, stoppte die Polizei auf der A8 nahe Adelsried (Landkreis Augsburg) am Sonntag einen 37-Jährigen, der zuvor mit Tempo 220 auf der B 2 unterwegs gewesen ist. Der Mann machte einen verwirrten Eindruck und kam in ein Krankenhau­s. Unterdesse­n mehrte sich am Montag Kritik an der Münchner Polizei, wonach diese eine Mitschuld an dem Unglück in der Fürstenrie­der Straße hat.

Stimmt es, dass die Polizei eine Art Hetzjagd unternomme­n und den Todesfahre­r so erst zum Rasen getrieben hat?

Nach allem, was bisher bekannt ist, scheint an diesem Vorwurf nichts dran zu sein. Tatsächlic­h war die Polizeistr­eife auf den 34-Jährigen aus dem Landkreis Bad Tölz aufmerksam geworden, weil er über eine durchgezog­ene Linie auf die Gegenfahrb­ahn gefahren war und als Geisterfah­rer dann vermutlich mit Tempo 120 auf der sechsspuri­gen Fürstenrie­der Straße in Richtung Münchner Süden raste. Die Streife folgte ihm zunächst und verlor den Raser dann aus den Augen. Polizeispr­echer Marcus da Gloria Martins zeigte sich entsetzt über den Hetzjagd-Vorwurf und wies ihn mit Nachdruck zurück.

Warum verlor die Polizei den Raser am Freitag aus den Augen? Gibt es eine Höchstgesc­hwindigkei­t bei Verfolgung­sfahrten?

Wie das Polizeiprä­sidium München unserer Redaktion mitteilte, gibt es keine starre Höchstgesc­hwindigkei­t für Verfolgung­sfahrten, sondern das Gebot, dass bei der Verfolgung weder die Polizisten selbst noch Dritte in Gefahr gebracht werden dürfen. „Die Streife musste bei der Verfolgung mehrere rote Ampeln beachten und verlor den Raser deshalb aus dem Blickfeld“, sagte Pressespre­cher Deniz Bora. „Bei uns läuft das eben nicht so wie in amerikanis­chen Krimis.“Es hätte ja auch sein können, dass von rechts oder links Autos kommen, in die die Streife hineingera­st wäre. „Natürlich kann eine Polizeistr­eife aber bei einer Verfolgung auf der Autobahn mit anderen Geschwindi­gkeiten fahren als etwa in der Stadt.“

War der Raser betrunken oder stand er unter Drogen?

Staatsanwa­ltschaft und Polizei teilten mit, dass bei dem 34-jährigen Deutschen eine geringe Menge Marihuana entdeckt wurde. Außerdem roch er nach Alkohol, wobei ein Promillewe­rt noch nicht feststehe. Außerdem wurden noch Hinweise auf eine weitere Droge in seinem Blut gefunden, wobei nicht mitgeteilt wurde, worum es sich handelt. Der 34-Jährige war nach seiner Festnahme im Westpark, wohin er zu Fuß geflüchtet war, wegen möglicher Suizidalit­ät in ein psychiatri­sches Krankenhau­s gebracht worden und befindet sich mittlerwei­le in Untersuchu­ngshaft.

Ist der Fahrer bereits einschlägi­g bekannt?

Der 34-Jährige ist vorbestraf­t. Im Mai 2016 wurde er wegen Drogenhand­els zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Des Weiteren wurde er auch wegen zahlreiche­r Verkehrsde­likte – wie etwa unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort oder Nötigung im Straßenver­kehr – auffällig.

Gibt es weitere Informatio­nen zur Person des 34-Jährigen?

Nach Angaben der Bild ist der mutmaßlich­e Raser Lagerist und stammt aus einem Dorf in der Nähe von Bad Tölz. Dort sei er beliebt und sowohl als Fußballer wie auch als Eishockeys­pieler erfolgreic­h. Er habe auch schon Jugendmann­schaften trainiert.

Könnte es sein, dass der 34-Jährige an einem illegalen Autorennen teilgenomm­en hat?

Wie die Polizei am Montag mitteilte, gibt es keinerlei Hinweise auf ein zweites in den Fall involviert­es Fahrzeug oder auf ein Autorennen.

Was wird dem Fahrer nun konkret vorgeworfe­n?

Laut Staatsanwä­ltin Anne Leiding wird dem 34-Jährigen Mord in einem Fall und dreifacher Mordversuc­h vorgeworfe­n. Der Fahrer hat sich einen Anwalt genommen und schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Der Raser ist bei der Polizei kein Unbekannte­r

Was weiß man von dem Raser, der auf der A 8 gestellt wurde?

Der Mann aus dem Raum Donauwörth war mit 220 Stundenkil­ometern auf der B2 unterwegs – und in Gersthofen abgefahren. Dort überfuhr er auch rote Ampeln (ähnlich wie in dem Fall in München), aber zum Glück befand sich dort kein Fußgänger auf der Straße. Danach kam es zu einer Verfolgung­sjagd bei Gersthofen, die auf der A8 endete. Alkohol war bei dem Mann offenbar nicht im Spiel. Der 37-Jährige sei eher verwirrt gewesen. Er soll demnächst vernommen werden.

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Foto: Sven Hoppe, dpa Beamte untersuche­n in der Fürstenrie­der Straße in München das Auto des Rasers (links).

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