Donau Zeitung

Teilerfolg für Kohl-Witwe vor Gericht

Biograf darf Zitate nicht länger verbreiten

-

Köln Die Witwe des früheren Bundeskanz­lers Helmut Kohl hat im Dauerstrei­t gegen dessen Ghostwrite­r ein neues Urteil erstritten. Der Autor Heribert Schwan darf zahlreiche weitere Zitate aus seinem 2014 erschienen­en Buch „Vermächtni­s. Die Kohl-Protokolle“nicht mehr verbreiten, wie das Kölner Landgerich­t entschied. Ansprüche gegen den zu Random House gehörenden Buchverlag Heyne hat Maike KohlRichte­r dagegen nicht.

Kohl-Richter und Schwan wollen nach Angaben ihrer Anwälte Berufung gegen das Urteil einlegen. Die im Urteil aufgeliste­ten Textstelle­n umfassen nach Angaben einer Gerichtssp­recherin mehr als 50 Seiten. Dabei geht es unter anderem um teils deftige Äußerungen Kohls (1930–2017) über politische Mitstreite­r – zum Beispiel Ex-Unionsfrak­tionschef

Friedrich Merz, den früheren bayerische­n CSUMiniste­rpräsident­en Franz Josef Strauß oder auch Bundeskanz­lerin Angela Merkel, die von Kohl „das Mädchen aus der Uckermark“genannt wurde. In einem früheren Urteil hatte das Oberlandes­gericht Köln in zweiter Instanz bereits das Verbot von 116 Textstelle­n aus dem Buch bestätigt und „eine Fülle von Fehlzitate­n und Kontextver­fälschunge­n“kritisiert. Der Verlag musste die entspreche­nden Stellen schwärzen – allerdings habe dies im Endeffekt nur das E-Book betroffen, weil das gedruckte Buch zu dem Zeitpunkt schon vergriffen gewesen sei, sagte Random-House-Justiziar Rainer Dresen. Eine zweite Auflage des Buchs gab es seitdem nicht.

 ??  ?? Maike Kohl-Richter
Maike Kohl-Richter

Newspapers in German

Newspapers from Germany