Teilerfolg für Kohl-Witwe vor Gericht
Biograf darf Zitate nicht länger verbreiten
Köln Die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl hat im Dauerstreit gegen dessen Ghostwriter ein neues Urteil erstritten. Der Autor Heribert Schwan darf zahlreiche weitere Zitate aus seinem 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“nicht mehr verbreiten, wie das Kölner Landgericht entschied. Ansprüche gegen den zu Random House gehörenden Buchverlag Heyne hat Maike KohlRichter dagegen nicht.
Kohl-Richter und Schwan wollen nach Angaben ihrer Anwälte Berufung gegen das Urteil einlegen. Die im Urteil aufgelisteten Textstellen umfassen nach Angaben einer Gerichtssprecherin mehr als 50 Seiten. Dabei geht es unter anderem um teils deftige Äußerungen Kohls (1930–2017) über politische Mitstreiter – zum Beispiel Ex-Unionsfraktionschef
Friedrich Merz, den früheren bayerischen CSUMinisterpräsidenten Franz Josef Strauß oder auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, die von Kohl „das Mädchen aus der Uckermark“genannt wurde. In einem früheren Urteil hatte das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bereits das Verbot von 116 Textstellen aus dem Buch bestätigt und „eine Fülle von Fehlzitaten und Kontextverfälschungen“kritisiert. Der Verlag musste die entsprechenden Stellen schwärzen – allerdings habe dies im Endeffekt nur das E-Book betroffen, weil das gedruckte Buch zu dem Zeitpunkt schon vergriffen gewesen sei, sagte Random-House-Justiziar Rainer Dresen. Eine zweite Auflage des Buchs gab es seitdem nicht.