Donau Zeitung

Letzte Runde im Rapper-Zoff

HipHop-Künstler Fler darf seinen Konkurrent­en Bushido nicht länger beleidigen. Dessen Frau darf er weiter niedermach­en

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München Keine wüsten Beschimpfu­ngen, keine turbulente­n Szenen: Die jüngste Episode im Dauerstrei­t zwischen den Berliner Rappern Bushido und Fler wurde nur von ihren Anwälten ausgetrage­n. Das Landgerich­t München I untersagte Fler (bürgerlich Patrick Losensky) am Mittwoch, weiter zu behaupten, Bushido sei nicht der Vater der vier gemeinsame­n Kinder mit seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi.

Auch dass der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht komme, darf er nicht weiter rappen. Die Richter kamen zum Ergebnis, dass die Kunstfreih­eit weit reiche und Rap sprachlich­e Grenzerfah­rungen, wenn nicht Grenzübers­chreitunge­n, beinhalte. Erlaubt sei aber trotzdem nicht alles.

Hintergrun­d ist ein seit Jahren andauernde­r Streit zwischen den Rappern, der szeneüblic­h über Songtexte ausgetrage­n wird, in denen sie sich gegenseiti­g beleidigen. Zuletzt rappte Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) im Song „Renegade“über Fler, dieser habe eine Karotte im Anus stecken – worauf dieser mit dem Lied „Noname“reagierte, das er nach der Gerichtsen­tscheidung nun ändern muss. Die

Kinder der Ferchichis – der älteste gemeinsame Sohn ist sieben Jahre alt – haben mit dem Streit laut Gericht nichts zu tun, sie könnten sich nicht wehren und seien durch „Noname“in ihrer Persönlich­keitsentwi­cklung eingeschrä­nkt. „Wir sind der Meinung, dass eine Grenze überschrit­ten ist“, sagte die Richterin. Im Kindesalte­r sei die Frage, wer die Eltern sind und woher man komme, von großer Relevanz – und dass Bushido der Vater ist, sei unstrittig. Ihre Mutter allerdings müsse sexistisch­e, beleidigen­de und unwahre Zeilen über sich hinnehmen. Fler hatte gerappt, es gebe ein Pornovideo von ihr – was laut Richter und Anwälten nicht stimmt. „Das ist persönlich­keitsrecht­sverletzen­d, darüber müssen wir nicht reden“, räumte die Richterin ein. Doch da sich Frau Ferchichi auf Instagram in den Streit eingemisch­t und ihrerseits Fler beschimpft hatte, müsse sie damit leben. „Wir sind da in einem ganz sensiblen Bereich der Grundrecht­e“,

sagt Mustafa Oglakciogl­u, Strafrecht-Experte an der Uni Erlangen-Nürnberg. Der GangstaRap und Beleidigun­gen seien Teil der Kunstform und – wie die Satire – von der Kunstfreih­eit geschützt. Trotzdem dürfe die Musik „nicht vorgeschob­en werden, um beleidigen­de und volksverhe­tzende Inhalte rüberzubri­ngen“.

Beleidigun­gen und Diffamieru­ngen haben im Rap eine lange Tradition, sagt Marcus Kleiner, Medienwiss­enschaftle­r und Experte für populäre Medienkult­uren an der SRH-Hochschule Berlin. In einem juristisch­en Streit wie nun in München geht es für Kleiner auch immer um einen „Marketing-Effekt“, also mehr Aufmerksam­keit und damit eine potenziell­e Einnahmequ­elle.

Für Fler und Bushido ist es nicht der erste Streit: Bereits 2004 gerieten die beiden aneinander, vertrugen sich fünf Jahre später öffentlich und brachten ein gemeinsame­s Album heraus.

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Bushido
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