Donau Zeitung

Kreative Kunden

Der Fall Telefónica zeigt, was schieflauf­en kann. Es gibt weitere Beispiele

- VON MARIA HEINRICH

München Für einen eingehende­n Anruf zwei Cent vom Telefonanb­ieter gutgeschri­eben bekommen, hört sich erst mal nicht nach viel an. Ein O2-Kunde hat dieses Angebot jedoch auf eigene Weise genutzt und mit mehr als 500 Prepaid-Karten ein Handygutha­ben von rund 225000 Euro gesammelt (wir berichtete­n). Der Mann nutzte Wahlwieder­holungsapp­s, um sich permanent selbst anzurufen. Der Mobilfunkb­etreiber Telefónica sperrte die Karten, kündigte die Verträge und verweigert­e dem Mann das Guthaben auszuzahle­n. Der Vorwurf: Der Mann habe gegen die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen verstoßen. Doch das Oberlandes­gericht München gab dem Kunden jetzt recht.

Es sei durchaus ein ungewöhnli­ches Verfahren für die Richter gewesen, berichtet Annette Neumair, Sprecherin des Oberlandes­gerichts in München. „Ein ähnlicher Fall ist mir in diesem Ausmaß tatsächlic­h nicht bekannt.“Dabei musste der 8. Zivilsenat unter dem Vorsitzend­en Richter Herbert Lechner sich gar nicht mit der Frage beschäftig­en, ob der Mann mit seiner Vorgehensw­eise rechtswidr­ig gehandelt hatte. „Der Telefonanb­ieter hätte vorab darlegen müssen, wie der Kunde diese Summe zusammenge­tragen hatte und welches Guthaben ihm tatsächlic­h zustünde“, erklärt Sprecherin Neumair. Doch Telefónica hatte bis kurz vor Ende des Verfahrens keinerlei Dokumentat­ion vorgelegt, wie genau die Guthaben auf den Prepaid-Karten zustande kamen. „Diese Aufteilung hat die Beklagte“– also der Betreiber Telefónica – „erst eine Woche vor dem Gerichtste­rmin vorgenomme­n“, berichtet Herbert Lechner. Das war den Richtern zu spät und sie gaben dem Kunden recht.

Eine vergleichb­are Panne in Sachen Kunden-Aktion ist vor ein paar Wochen auch der Fast-Food-Kette McDonald’s passiert. Beim jährlichen Monopoly-Gewinnspie­l gewannen gleich vier Teilnehmer ein Preisgeld in Höhe von 100000 Euro – obwohl es nur zwei Gewinner hätte geben dürfen. Grund dafür war ein technische­r Fehler in der McDonald’s-App, über die die Kunden erstmals teilnehmen konnten.

Ein anderes Missgeschi­ck gab es einige Jahre zuvor auch beim Bezahldien­st PayPal. Er verschickt­e an zahlreiche Kunden eine GewinnerE-Mail und beglückwün­schte sie zu einer Gutschrift von 500 Euro, über die sie auf ihrem Konto verfügen können. Auch diese Nachrichte­n waren aufgrund eines technische­n Fehlers im System verschickt worden.

 ??  ??
 ?? Foto: dpa ?? Eine Marketing-Aktion kommt Telefónica teuer zu stehen.
Foto: dpa Eine Marketing-Aktion kommt Telefónica teuer zu stehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany