Kreative Kunden
Der Fall Telefónica zeigt, was schieflaufen kann. Es gibt weitere Beispiele
München Für einen eingehenden Anruf zwei Cent vom Telefonanbieter gutgeschrieben bekommen, hört sich erst mal nicht nach viel an. Ein O2-Kunde hat dieses Angebot jedoch auf eigene Weise genutzt und mit mehr als 500 Prepaid-Karten ein Handyguthaben von rund 225000 Euro gesammelt (wir berichteten). Der Mann nutzte Wahlwiederholungsapps, um sich permanent selbst anzurufen. Der Mobilfunkbetreiber Telefónica sperrte die Karten, kündigte die Verträge und verweigerte dem Mann das Guthaben auszuzahlen. Der Vorwurf: Der Mann habe gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Doch das Oberlandesgericht München gab dem Kunden jetzt recht.
Es sei durchaus ein ungewöhnliches Verfahren für die Richter gewesen, berichtet Annette Neumair, Sprecherin des Oberlandesgerichts in München. „Ein ähnlicher Fall ist mir in diesem Ausmaß tatsächlich nicht bekannt.“Dabei musste der 8. Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Herbert Lechner sich gar nicht mit der Frage beschäftigen, ob der Mann mit seiner Vorgehensweise rechtswidrig gehandelt hatte. „Der Telefonanbieter hätte vorab darlegen müssen, wie der Kunde diese Summe zusammengetragen hatte und welches Guthaben ihm tatsächlich zustünde“, erklärt Sprecherin Neumair. Doch Telefónica hatte bis kurz vor Ende des Verfahrens keinerlei Dokumentation vorgelegt, wie genau die Guthaben auf den Prepaid-Karten zustande kamen. „Diese Aufteilung hat die Beklagte“– also der Betreiber Telefónica – „erst eine Woche vor dem Gerichtstermin vorgenommen“, berichtet Herbert Lechner. Das war den Richtern zu spät und sie gaben dem Kunden recht.
Eine vergleichbare Panne in Sachen Kunden-Aktion ist vor ein paar Wochen auch der Fast-Food-Kette McDonald’s passiert. Beim jährlichen Monopoly-Gewinnspiel gewannen gleich vier Teilnehmer ein Preisgeld in Höhe von 100000 Euro – obwohl es nur zwei Gewinner hätte geben dürfen. Grund dafür war ein technischer Fehler in der McDonald’s-App, über die die Kunden erstmals teilnehmen konnten.
Ein anderes Missgeschick gab es einige Jahre zuvor auch beim Bezahldienst PayPal. Er verschickte an zahlreiche Kunden eine GewinnerE-Mail und beglückwünschte sie zu einer Gutschrift von 500 Euro, über die sie auf ihrem Konto verfügen können. Auch diese Nachrichten waren aufgrund eines technischen Fehlers im System verschickt worden.