Wenn der Chef das Gehalt kürzt
Das ist möglich, aber nur bei einigen Teilen
Gütersloh Arbeitnehmer vertrauen in der Regel darauf, jeden Monat ihr Gehalt auf das Konto überwiesen zu bekommen. Doch kann der Arbeitgeber Einfluss darauf nehmen? Und darf er es einfach kürzen, etwa aufgrund mangelnder Leistung?
Einfach beschließen, dass der Mitarbeiter weniger Geld bekommen soll, kann ein Arbeitgeber in der Regel nicht, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gehalt im Arbeitsoder Tarifvertrag festgeschrieben ist. „Genauso wenig ist es erlaubt, einen Mitarbeiter auf eine schlechtere Position zu versetzen und damit das Gehalt zu verringern“, so Schipp weiter. Anders sei es bei Gehaltsbestandteilen, die nicht zur normalen Vergütung gehören, etwa das Weihnachtsgeld. Behält sich der Arbeitgeber vor, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob er Weihnachtsgeld zahlt, kann er diese Leistung auch kürzen.