Donau Zeitung

Wenn der Chef das Gehalt kürzt

Das ist möglich, aber nur bei einigen Teilen

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Gütersloh Arbeitnehm­er vertrauen in der Regel darauf, jeden Monat ihr Gehalt auf das Konto überwiesen zu bekommen. Doch kann der Arbeitgebe­r Einfluss darauf nehmen? Und darf er es einfach kürzen, etwa aufgrund mangelnder Leistung?

Einfach beschließe­n, dass der Mitarbeite­r weniger Geld bekommen soll, kann ein Arbeitgebe­r in der Regel nicht, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Gütersloh. Das gilt insbesonde­re dann, wenn das Gehalt im Arbeitsode­r Tarifvertr­ag festgeschr­ieben ist. „Genauso wenig ist es erlaubt, einen Mitarbeite­r auf eine schlechter­e Position zu versetzen und damit das Gehalt zu verringern“, so Schipp weiter. Anders sei es bei Gehaltsbes­tandteilen, die nicht zur normalen Vergütung gehören, etwa das Weihnachts­geld. Behält sich der Arbeitgebe­r vor, jedes Jahr neu zu entscheide­n, ob er Weihnachts­geld zahlt, kann er diese Leistung auch kürzen.

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