Bon-Pflicht sorgt für Streit
Bundeswirtschaftsminister Altmaier macht Druck, um noch Änderungen zugunsten von Firmen zu erreichen
Berlin Steuersünder an der Ladentheke oder im Restaurant sollen endlich die Quittung erhalten. Mit dem sogenannten Kassengesetz will die Bundesregierung Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpfen. Am 1. Januar 2020 soll das Gesetz, das im Dezember 2016 verabschiedet wurde, in Kraft treten. Doch keine drei Wochen vorher dringt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf Änderungen in letzter Minute. Der CDUPolitiker forderte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) auf, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons aus dem Gesetz zu streichen.
Die Pflicht, bei jeder Transaktion in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde „zu einem erheblichen Mehraufwand an Bürokratie führen“, schrieb Altmaier an seinen Kollegen. Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapier gedruckten Bons zu Milliarden „direkt im Müll landen“würden. Zuvor hatten bereits mehrere Handelsverbände die Bonpflicht empört zurückgewiesen, vor allem aus Kostengründen. Denn um dem Gesetz nachzukommen, müssen viele Händler ihre Kassen umrüsten. Der Handelsverband Deutschland erwartet Kosten zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse.
In einzelnen Branchen sind die erwarteten Summen wegen spezieller Kassen, die mit Waagen verbunden sind, noch höher. Der Deutsche Fleischer-Verband sprach von Investitionen, die gerade für kleinere Geschäfte „in die Existenzbedrohung gehen“könnten.
Das Wirtschaftsministerium will nach Informationen aus Branchenkreisen vor allem Ausnahmeregelungen von der Bonpflicht erreichen – etwa für Supermärkte mit Massenkundschaft. Das Gesetz lässt eine solche Befreiungsvorschrift zu. Altmaier betonte: „Die Folgen dieser Regelung sind beträchtlich.“So rechne allein die Handelskette Rewe mit 140 000 Kilometern zusätzlicher Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentwurf von 2016 eine Belegpflicht auf Kundenwunsch vorgesehen habe. „Diese Regelung wurde im parlamentarischen Verfahren zu einer allgemeinen Belegausgabepflicht ausgeweitet.“Er hoffe nun „auf eine kurzfristige einvernehmliche Lösung im Sinne der Unternehmen.