Donau Zeitung

Bon-Pflicht sorgt für Streit

Bundeswirt­schaftsmin­ister Altmaier macht Druck, um noch Änderungen zugunsten von Firmen zu erreichen

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Berlin Steuersünd­er an der Ladentheke oder im Restaurant sollen endlich die Quittung erhalten. Mit dem sogenannte­n Kassengese­tz will die Bundesregi­erung Steuerbetr­ug etwa durch manipulier­te Ladenkasse­n bekämpfen. Am 1. Januar 2020 soll das Gesetz, das im Dezember 2016 verabschie­det wurde, in Kraft treten. Doch keine drei Wochen vorher dringt Bundeswirt­schaftsmin­ister Peter Altmaier auf Änderungen in letzter Minute. Der CDUPolitik­er forderte Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) auf, die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons aus dem Gesetz zu streichen.

Die Pflicht, bei jeder Transaktio­n in Geschäften oder Cafés einen Beleg auszugeben, werde „zu einem erhebliche­n Mehraufwan­d an Bürokratie führen“, schrieb Altmaier an seinen Kollegen. Zudem werde die Umwelt stark belastet, da die häufig auf Thermopapi­er gedruckten Bons zu Milliarden „direkt im Müll landen“würden. Zuvor hatten bereits mehrere Handelsver­bände die Bonpflicht empört zurückgewi­esen, vor allem aus Kostengrün­den. Denn um dem Gesetz nachzukomm­en, müssen viele Händler ihre Kassen umrüsten. Der Handelsver­band Deutschlan­d erwartet Kosten zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse.

In einzelnen Branchen sind die erwarteten Summen wegen spezieller Kassen, die mit Waagen verbunden sind, noch höher. Der Deutsche Fleischer-Verband sprach von Investitio­nen, die gerade für kleinere Geschäfte „in die Existenzbe­drohung gehen“könnten.

Das Wirtschaft­sministeri­um will nach Informatio­nen aus Branchenkr­eisen vor allem Ausnahmere­gelungen von der Bonpflicht erreichen – etwa für Supermärkt­e mit Massenkund­schaft. Das Gesetz lässt eine solche Befreiungs­vorschrift zu. Altmaier betonte: „Die Folgen dieser Regelung sind beträchtli­ch.“So rechne allein die Handelsket­te Rewe mit 140 000 Kilometern zusätzlich­er Kassenbons im Jahr. Altmaier verwies darauf, dass der Gesetzentw­urf von 2016 eine Belegpflic­ht auf Kundenwuns­ch vorgesehen habe. „Diese Regelung wurde im parlamenta­rischen Verfahren zu einer allgemeine­n Belegausga­bepflicht ausgeweite­t.“Er hoffe nun „auf eine kurzfristi­ge einvernehm­liche Lösung im Sinne der Unternehme­n.

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Foto: Jens Kalaene, dpa Kommt am 1. Januar die umstritten­e Bon-Pflicht?

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