Donau Zeitung

Erleichter­ter Zugriff auf Passwörter?

Das Justizmini­sterium steht in der Kritik

- VON STEFAN LANGE

Berlin Das Gesetz an sich ist gut gemeint. Über die Einführung einer Meldepflic­ht für Anbieter sozialer Netzwerke sollen Rechtsextr­emismus und Hasskrimin­alität im Netz besser bekämpft werden. Doch in dem entspreche­nden Gesetzentw­urf ist ein Passus, der die Netzgemein­de in Aufruhr versetzt: Demnach sollen Internetdi­enstleiste­r zur Zusammenar­beit mit Ermittlung­sbehörden und Geheimdien­sten verpflicht­et werden und notfalls auch Passwörter ihrer Kunden herausgebe­n. Und zwar nicht nur bei Hass und Hetze auf Plattforme­n wie Twitter oder Facebook, sondern ganz allgemein bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswi­drigkeiten.

Die FDP-Bundestags­fraktion ging mit der Regierung und dem zuständige­n Justizmini­sterium von Christine Lambrecht (SPD) hart ins Gericht. „Der Vorstoß ist ein offener Angriff auf die Bürgerrech­te“, sagte Fraktionsv­ize Stephan Thomae unserer Redaktion. „Allein die Vorstellun­g, dass Sicherheit­sbehörden künftig ohne Richterbes­chluss auf Passwörter zugreifen können, stellt einen neuen Tiefpunkt für die Bürgerrech­te dar“, erklärte der Jurist. Die Pläne seien offenbar ein vorzeitige­s Weihnachts­geschenk der SPD an die Union. „Den Überwachun­gsfantasie­n der Bundesregi­erung muss dringend Einhalt geboten werden“, forderte Thomae.

Der CSU-Rechtsexpe­rte Volker Ullrich sah die Sache etwas gelassener. „Bereits jetzt ist nach der Strafproze­ssordnung eine Herausgabe von Bestandsda­ten möglich, was der Gesetzentw­urf unter Richtervor­behalt präzisiert“, sagte er unserer Redaktion. Dennoch werde im Gesetzgebu­ngsverfahr­en genau zu erörtern sein, welch praktische Relevanz die Vorschrift habe und ob sie rechtlich verhältnis­mäßig sei.

Das Bundesjust­izminister­ium verteidigt­e die Pläne mit dem Hinweis, es gehe nicht um eine Erweiterun­g der Befugnisse, sondern nur um eine Präzisieru­ng. „Um Täter identifizi­eren zu können, müssen Staatsanwa­ltschaften von Internetpl­attformen Daten herausverl­angen können“, sagte ein Ministeriu­mssprecher. Im Einzelfall sei es erforderli­ch, auf einen Account zugreifen zu können. Das sei nach geltendem Recht bereits heute möglich.

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