Vorgehen der Justiz ist ein Skandal
Zu unserem Artikel „Strafbefehl gegen Helmuth Zengerle wegen Betrugs“vom 8. Mai:
Nach dreijährigen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Helmuth Zengerle kam es nicht zur mündlichen Hauptverhandlung – meiner Ansicht nach ein Skandal.
Dazu muss man wissen: Üblicherweise findet vor einer strafrechtlichen Verurteilung eines Täters in Deutschland eine Hauptverhandlung vor einem Richter statt. Im Zuge dessen wird der Fall mündlich erörtert, es werden Beweise erhoben und der Angeklagte zur Sache angehört. So sehen es die Regelungen der Strafprozessordnung vor. In einigen Fällen wird jedoch auf eine mündliche Verhandlung vor Gericht verzichtet und stattdessen ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren durchgeführt. Das Strafbefehlsverfahren – üblicherweise angewandt nach Strafanzeigen in einfach gelagerten Sachverhalten, wie Alkohol am Steuer oder Schwarzfahren – ist dazu gedacht, die Gerichte zu entlasten.
Dass die Strafsache Helmuth Zengerle auf diese Weise kostensparend (für den Beschuldigten!), schnell und ohne weiteres Aufsehen verhandelt wurde, mag sehr im Sinne des Herrn Zengerle gewesen sein, ist dem Interesse der betroffenen Öffentlichkeit jedoch diametral entgegengesetzt. Dieser wurden entscheidende Informationen wie etwa Hintergründe, Einschätzung vonseiten des Gerichtes, Rolle des für Herrn Zengerles aufsichtspflichtigen Gremiums etc. vorenthalten. Zudem handelt es sich in der Strafsache Zengerle keinesfalls um einen „einfach gelagerten Sachverhalt“, sodass das Instrument des Strafbefehlsverfahrens hier in unzulässiger Weise zweckentfremdet wurde. Auch wenn man sich noch am Rande der Legalität bewegte – legitim war dieses Vorgehen ganz sicher nicht.
Angela von Heyden,
Dillingen