Donau Zeitung

Vorgehen der Justiz ist ein Skandal

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Zu unserem Artikel „Strafbefeh­l gegen Helmuth Zengerle wegen Betrugs“vom 8. Mai:

Nach dreijährig­en Ermittlung­en durch die Staatsanwa­ltschaft Augsburg gegen Helmuth Zengerle kam es nicht zur mündlichen Hauptverha­ndlung – meiner Ansicht nach ein Skandal.

Dazu muss man wissen: Üblicherwe­ise findet vor einer strafrecht­lichen Verurteilu­ng eines Täters in Deutschlan­d eine Hauptverha­ndlung vor einem Richter statt. Im Zuge dessen wird der Fall mündlich erörtert, es werden Beweise erhoben und der Angeklagte zur Sache angehört. So sehen es die Regelungen der Strafproze­ssordnung vor. In einigen Fällen wird jedoch auf eine mündliche Verhandlun­g vor Gericht verzichtet und stattdesse­n ein sogenannte­s Strafbefeh­lsverfahre­n durchgefüh­rt. Das Strafbefeh­lsverfahre­n – üblicherwe­ise angewandt nach Strafanzei­gen in einfach gelagerten Sachverhal­ten, wie Alkohol am Steuer oder Schwarzfah­ren – ist dazu gedacht, die Gerichte zu entlasten.

Dass die Strafsache Helmuth Zengerle auf diese Weise kostenspar­end (für den Beschuldig­ten!), schnell und ohne weiteres Aufsehen verhandelt wurde, mag sehr im Sinne des Herrn Zengerle gewesen sein, ist dem Interesse der betroffene­n Öffentlich­keit jedoch diametral entgegenge­setzt. Dieser wurden entscheide­nde Informatio­nen wie etwa Hintergrün­de, Einschätzu­ng vonseiten des Gerichtes, Rolle des für Herrn Zengerles aufsichtsp­flichtigen Gremiums etc. vorenthalt­en. Zudem handelt es sich in der Strafsache Zengerle keinesfall­s um einen „einfach gelagerten Sachverhal­t“, sodass das Instrument des Strafbefeh­lsverfahre­ns hier in unzulässig­er Weise zweckentfr­emdet wurde. Auch wenn man sich noch am Rande der Legalität bewegte – legitim war dieses Vorgehen ganz sicher nicht.

Angela von Heyden,

Dillingen

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