Obacht beim Radeln
So sichert man sich, seine Kinder und die Fahrräder ab
Landkreis Sonnenschein und wärmere Temperaturen locken zu ausgedehnten Fahrradtouren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Da viele im Winter aufs Rad verzichteten, sind sie jetzt im Umgang damit noch ungeübt, zumal wenn zwischenzeitlich ein neues E-Bike angeschafft worden ist, mit dem man schneller unterwegs sein kann. Gerade zum Frühlingsbeginn häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern, warnt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Einige Unfälle enden schwer. „Da können Unfallversicherungen weiterhelfen. Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an.“Auch eine private Haftpflicht empfiehlt der Experte. Diese Versicherung koste im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.
Da sie eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, beispielsweise wenn sie mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende
Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind Kinder auch für fahrlässig verursachte Schäden im Straßenverkehr nicht verantwortlich. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine sogenannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt. Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Bei hochwertigen Rädern lohne es sich, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Deckungsschutz fürs hochwertige Fahrrad zu ergänzen.
Bei neuangeschafften teuren E-Bikes sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von E-Bikes oder „Pedelecs“mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.