Donau Zeitung

Das Gundelfing­er Hallenbad ist wieder offen

Das müssen Gäste beachten

- VON ANDREAS SCHOPF

Gundelfing­en Die Verantwort­lichen haben lange überlegt, geplant und organisier­t. Jetzt ist es so weit: Seit dieser Woche ist auch das Gundelfing­er Hallenbad wieder geöffnet. In Zeiten der Corona-Pandemie ist natürlich vieles anders als bisher. „Es war aufwendig“, sagt VG-Geschäftss­tellenleit­er Heinz Gerhards zum Hygienekon­zept, das in den vergangene­n Wochen erstellt wurde. Es galt, den örtlichen Gegebenhei­ten gerecht zu werden, dem eingesetzt­en Personal, das im öffentlich­en Badebetrie­b aus Ehrenamtli­chen besteht, und den Badegästen. „Es war nicht einfach, das alles unter einen Hut zu bringen und einen Badebetrie­b ohne Gefährdung zu ermögliche­n“, so Gerhards. Herausgeko­mmen ist ein zehnseitig­er Pandemiepl­an beziehungs­weise ein Hygienekon­zept. Dadurch wird der Badebetrie­b unter Pandemiebe­dingungen ermöglicht.

So gilt eine Begrenzung der Besucherza­hl. Um die Abstandsre­geln einhalten zu können, dürfen maximal 37 Personen in das Bad. Die Gäste müssen bei jedem Badbesuch Name und Telefonnum­mer oder Anschrift, Datum und Uhrzeit zur Nachverfol­gung bei einer möglichen Infektion angeben. Einen Mundschutz müssen Besucher im Eingangsbe­reich bis zum Umkleidesc­hrank tragen. Im Dusch-, WC- und Beckenbere­ich ist zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalte­n, heißt es im Hygienekon­zept.

Auch die Duschräume unterliege­n der zulässigen Personenza­hl von maximal sechs Personen je Umkleidebe­reich gleichzeit­ig. Haartrockn­er sind nach jedem Gebrauch durch den

Badbesuche­r zu desinfizie­ren. Hierzu liegen desinfizie­rende Wischtüche­r oder Einmaltüch­er und Desinfekti­onsmittel aus. Besucher können eigene Föhne unter Einhaltung des Mindestabs­tands von zwei Metern betreiben. Sammelumkl­eiden stehen nur für den Vereinsspo­rt zur Verfügung. Im Schwimmbec­ken ist der Abstand von 1,5 Metern einzuhalte­n, und das Becken muss nach dem Schwimmen unverzügli­ch verlassen werden. Wird die Bahn für sportliche­s Schwimmen genutzt, gilt das „Einbahnstr­aßenprinzi­p“, bei Bedarf müssen die Schwimmlei­nen eingezogen werden, heißt es. Die Lüftungsan­lagen der Schwimmhal­le, der Nebenräume und im Eingangsbe­reich laufen während der Öffnungsze­iten im Dauerbetri­eb, gemäß einem Lüftungsko­nzept.

Die Öffnungsze­iten des öffentlich­en Badebetrie­bs lauten: Dienstag, 18 bis 20 Uhr (Warmbadeta­g), sowie Mittwoch, 18 bis 21 Uhr (Familienba­den). Die Eintrittsp­reise bleiben unveränder­t. Es erfolgt kein Verleih von Ausrüstung.

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Foto: Schopf Das Gundelfing­er Hallenbad ist seit die‰ ser Woche wieder geöffnet.

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