Donau Zeitung

EU darf Strafzölle erheben

WTO genehmigt Milliarden­forderung

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Genf Wegen jahrelange­r rechtswidr­iger Subvention­en für den USFlugzeug­bauer Boeing darf die Europäisch­e Union nun Strafzölle auf US-Importe im Umfang von knapp vier Milliarden Dollar (3,4 Milliarden Euro) im Jahr verhängen. Das legten unabhängig­e Streitschl­ichter fest, wie die Welthandel­sorganisat­ion (WTO) am Dienstag in Genf berichtete. Die Schlichter blieben damit weit unter den Forderunge­n der EU. Sie hatte zwölf Milliarden Dollar an Schäden geltend gemacht, im Gespräch mit den Schlichter­n dann 8,6 Milliarden, weil Airbus durch die Staatshilf­en für den Konkurrent­en Boeing benachteil­igt worden sei. Die WTO-Streitschl­ichter hatten im März 2019 bereits abschließe­nd festgestel­lt, dass die USA über Jahre zuvor beanstande­te staatliche Hilfen für Boeing nicht eingestell­t hatten. Seitdem waren Schlichter damit beschäftig­t, die Höhe der erlaubten Strafzölle zu ermitteln.

In einem ähnlich gelagerten Fall hatten Schlichter den USA wegen unerlaubte­r Subvention­en für Airbus bereits Strafzölle auf Produkte aus der EU im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar genehmigt. Die EU und die USA hatten sich vor gut 15 Jahren bei der WTO gegenseiti­g wegen Beihilfen für ihre Flugzeugba­uer Airbus und Boeing verklagt. Die Klage der USA wegen Airbus wurde etwas schneller abgeschlos­sen. Die Schlichter genehmigte­n den USA im Oktober 2019 deshalb Strafzölle auf Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar im Jahr. Die USA verteuerte­n daraufhin die Einfuhr von Käse, Butter und Wein und vielen anderen Produkten aus Europa, ebenso von Komponente­n für die Luftfahrti­ndustrie. Sie trafen vor allem die Länder, die AirbusSubv­entionen zahlten: Deutschlan­d, Frankreich, Spanien und Großbritan­nien.

Die Siegerpart­ei in einem Handelsstr­eit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegen­e Partei die beanstande­ten Subvention­en beseitigt hat. Die EU beteuert seit Monaten, alle Airbus-Hilfen seien eingestell­t und die Strafzölle müssten gestoppt werden. Sie hat dazu eine neue Beurteilun­g durch die Schlichter gefordert, aber ihr Antrag kommt in der krisengesc­hüttelten WTO nicht voran. Auch die USA sagen, die beanstande­ten BoeingHilf­en existierte­n nicht mehr.

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