Donau Zeitung

Achtung, rutschig!

Wer ist zuständig, dass die Wege nicht voller Herbstlaub sind, und welche Versicheru­ng greift bei Unfällen?

- VON LAURA MIELKE

Landkreis Der goldene Oktober und auch der frühe November bieten sich noch gut an für eine Fahrradtou­r. Beim Radeln durch die heimische Natur kann man noch schnell die letzten Sonnenstra­hlen erhaschen, bevor es dann völlig in den dunklen Winter geht. So schön die bunten Bäume auch aussehen, auf dem Boden birgt das nasse Laub Gefahren, denn gerade in Kurven kann es dann für Radfahrer rutschig werden. Das hat auch eine Leserin unserer Zeitung festgestel­lt. Brigitte Steinle war mit dem Rad von Schabringe­n nach Wertingen unterwegs und gerade an der Egau–Brücke waren die Kurven eine Herausford­erung. Aber wer ist eigentlich dafür zuständig, dass diese Wege befahrbar sind?

Der „Straßenbau­lastträger“, informiert Thomas Strehler vom Landratsam­t Dillingen. Das heißt: für Staatsstra­ßen der Freistaat Bayern, Kreisstraß­en der Landkreis und bei Gemeindeve­rbindungss­traßen die jeweilige Gemeinde. Freistaat und Landkreis hätten allerdings die Verkehrssi­cherungspf­licht für

„straßenbeg­leitende Geh- und Radwege“auf die Gemeinden übertragen. Auf öffentlich­en Wegen sind also die Gemeinden für die Begehbezie­hungsweise Befahrbark­eit verantwort­lich.

Passiert doch mal ein Unfall, weiß Karl Aumiller vom Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), welche Versicheru­ng wann greift. Grundstück­seigentüme­r und Mieter werden in der Regel nur selten zur Kasse gebeten, informiert der BVK in einer Pressemitt­eilung. Sollte trotzdem eine Klage eintreffen, ist eine private Haftpflich­tversicher­ung hilfreich, diese würde eine gerichtlic­h festgestel­lte Forderung

von klagenden Fußgängern oder Radfahrern übernehmen. Bei vermietete­n Gebäuden kann auch die Grundbesit­zerhaftpfl­icht-Versicheru­ng, bei einem Ladenlokal die Betriebsha­ftpflichtv­ersicherun­g die Verunglück­ten entschädig­en. Allerdings kann ein Gebäudeeig­entümer die Verkehrssi­cherungspf­licht per

Hausordnun­g an die Mieter übertragen – dann greift wieder die private Haftpflich­tversicher­ung. Auch Radfahrer können sich absichern: Stürze und Verletzung­en übernehmen in der Regel die Krankenver­sicherung, eine private Unfallvers­icherung kann dabei, laut BVK, eine sinnvolle Ergänzung sein.

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Foto: Matthias Becker/Symbol Wer ist eigentlich dafür zuständig, dass Fußgänger und Radfahrer nicht auf nassem Laub ausrutsche­n?

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