Achtung, rutschig!
Wer ist zuständig, dass die Wege nicht voller Herbstlaub sind, und welche Versicherung greift bei Unfällen?
Landkreis Der goldene Oktober und auch der frühe November bieten sich noch gut an für eine Fahrradtour. Beim Radeln durch die heimische Natur kann man noch schnell die letzten Sonnenstrahlen erhaschen, bevor es dann völlig in den dunklen Winter geht. So schön die bunten Bäume auch aussehen, auf dem Boden birgt das nasse Laub Gefahren, denn gerade in Kurven kann es dann für Radfahrer rutschig werden. Das hat auch eine Leserin unserer Zeitung festgestellt. Brigitte Steinle war mit dem Rad von Schabringen nach Wertingen unterwegs und gerade an der Egau–Brücke waren die Kurven eine Herausforderung. Aber wer ist eigentlich dafür zuständig, dass diese Wege befahrbar sind?
Der „Straßenbaulastträger“, informiert Thomas Strehler vom Landratsamt Dillingen. Das heißt: für Staatsstraßen der Freistaat Bayern, Kreisstraßen der Landkreis und bei Gemeindeverbindungsstraßen die jeweilige Gemeinde. Freistaat und Landkreis hätten allerdings die Verkehrssicherungspflicht für
„straßenbegleitende Geh- und Radwege“auf die Gemeinden übertragen. Auf öffentlichen Wegen sind also die Gemeinden für die Begehbeziehungsweise Befahrbarkeit verantwortlich.
Passiert doch mal ein Unfall, weiß Karl Aumiller vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), welche Versicherung wann greift. Grundstückseigentümer und Mieter werden in der Regel nur selten zur Kasse gebeten, informiert der BVK in einer Pressemitteilung. Sollte trotzdem eine Klage eintreffen, ist eine private Haftpflichtversicherung hilfreich, diese würde eine gerichtlich festgestellte Forderung
von klagenden Fußgängern oder Radfahrern übernehmen. Bei vermieteten Gebäuden kann auch die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, bei einem Ladenlokal die Betriebshaftpflichtversicherung die Verunglückten entschädigen. Allerdings kann ein Gebäudeeigentümer die Verkehrssicherungspflicht per
Hausordnung an die Mieter übertragen – dann greift wieder die private Haftpflichtversicherung. Auch Radfahrer können sich absichern: Stürze und Verletzungen übernehmen in der Regel die Krankenversicherung, eine private Unfallversicherung kann dabei, laut BVK, eine sinnvolle Ergänzung sein.