Nur Frauen können Kirche vor Missbrauch bewahren
Bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche gebe es nun einen „Goldstandard“: So urteilt der Kirchenrechtler Thomas Schüller über ein Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Bistum Aachen. Erstmals hatte mit der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl – nach Darstellung beider Seiten – ein Gutachter uneingeschränkten Zugriff auf Kirchenakten, konnte frei agieren und war ausdrücklich aufgerufen, die Namen derer zu benennen, die möglicherweise etwas vertuscht hatten. Die Gutachter fanden Hinweise auf 175 Missbrauchsopfer bis 2019, die meisten davon Jungen bis 14 Jahre. In mehreren Fällen seien Priester, die sich schuldig gemacht und teilweise Haftstrafen abgesessen hätten, wieder in Gemeinden eingesetzt und auch rückfällig worden. Das Gutachten bestätigt ein in der Kirche gängiges Prinzip: Opfer galten tendenziell als Störenfriede, Täter wurden geschützt. Mitverantwortung sehen die Gutachter bei mehreren Bischöfen, darunter Klaus Hemmerle und Heinrich Mussinghoff. Ziel der Studie war es, „systemische Ursachen“des Missbrauchs herauszuarbeiten. Dazu gehöre die quasi unangreifbare Stellung des Priesters und das problematische Verhältnis der Kirche zur Sexualität, die rein negativ gesehen werde. Die wichtigste Empfehlung der Juristen: Die Kirche müsse ihre Leitungsämter für Frauen öffnen. Nur so könne ihr „männerbündisches System“aufgebrochen und ein „Kulturwandel“erreicht werden.