„Quotienten“greifen im Ligapokal
Kreisliga-Fußballer sehen Überlastung im Frühjahr
Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat den bayerischen Amateurfußball in die Winterpause gezwungen. Am 9. November war deshalb über das Zimbra-Postfach allen Kreisliga-Vereinen im Kreis Donau mitgeteilt worden, dass geplant ist, bei den beiden Kreisligen Nord und West in der Vorbereitungsphase (vor dem 14. März 2020) ein bzw. zwei Spiele des Ligapokals anzusetzen. Das abgefragte Meinungsbild bei den Vereinen ergab jedoch einige Bedenken. Tenor: Eine konzentrierte Vorbereitungsphase sei nicht gewährleistet und die Verletzungsgefahr durch Überbelastung der Spieler zu befürchten.
Aufgrund dieser Bedenken hat der Kreisspielausschuss den Beschluss gefasst, die Punkte „Austragungsmodus“und „Wertung von Spielen – Quotienten-Regelung der spielklassenspezifischen Wettbewerbsbestimmungen“für den Ligawettbewerb der Kreisligen anzuwenden. Der Punkt „Austragungsmodus“besagt: Der Abschluss der Gruppenphase der Vorrunde hat bis spätestens 31. Oktober 2020 zu erfolgen. Sollte die Austragung der angesetzten Spiele der Vorrunde aus nicht vorhersehbaren Gründen, etwa einem Lockdown, bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt sein, werden die bis dahin gespielten Spiele zur Ermittlung der Platzierung innerhalb der Gruppen herangezogen. Wie bekannt, wurden etliche Partien des Ligapokals bis Ende Oktober nicht gespielt.
Und zur Wertung von Spielen nach der Quotienten-Regelung gilt: Bei ungleicher Anzahl von Spielen erfolgt die Wertung anhand der Quotienten-Regelung. Der Quotient errechnet sich dabei aus der Anzahl der Punkte geteilt durch die Anzahl de absolvierten Spiele. Der Quotient wird stets auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Reihung der Mannschaften innerhalb einer Tabelle erfolgt nach absteigenden Quotienten. Die Mannschaft mit dem größten Quotienten innerhalb einer Spielgruppe ist Erstplatzierter.
Status quo ist nun: Die nicht ausgetragenen Spiele der Spieltage eins und zwei des Ligapokals werden nicht nachgeholt. Sie werden nach der Quotienten-Regelung gewertet. Sollten Partien der restlichen Spieltage ausfallen, so kommt ebenfalls die Quotienten-Regelung zur Anwendung. Ein Verein, der bei den angesetzten Spieltagen kein Spiel ausgetragen hat, fällt aus der Quotienten-Regelung und hat somit auch keinen Anspruch auf ein Weiterkommen.