Donau Zeitung

„Quotienten“greifen im Ligapokal

Kreisliga-Fußballer sehen Überlastun­g im Frühjahr

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Die zweite Welle der Corona-Pandemie hat den bayerische­n Amateurfuß­ball in die Winterpaus­e gezwungen. Am 9. November war deshalb über das Zimbra-Postfach allen Kreisliga-Vereinen im Kreis Donau mitgeteilt worden, dass geplant ist, bei den beiden Kreisligen Nord und West in der Vorbereitu­ngsphase (vor dem 14. März 2020) ein bzw. zwei Spiele des Ligapokals anzusetzen. Das abgefragte Meinungsbi­ld bei den Vereinen ergab jedoch einige Bedenken. Tenor: Eine konzentrie­rte Vorbereitu­ngsphase sei nicht gewährleis­tet und die Verletzung­sgefahr durch Überbelast­ung der Spieler zu befürchten.

Aufgrund dieser Bedenken hat der Kreisspiel­ausschuss den Beschluss gefasst, die Punkte „Austragung­smodus“und „Wertung von Spielen – Quotienten-Regelung der spielklass­enspezifis­chen Wettbewerb­sbestimmun­gen“für den Ligawettbe­werb der Kreisligen anzuwenden. Der Punkt „Austragung­smodus“besagt: Der Abschluss der Gruppenpha­se der Vorrunde hat bis spätestens 31. Oktober 2020 zu erfolgen. Sollte die Austragung der angesetzte­n Spiele der Vorrunde aus nicht vorhersehb­aren Gründen, etwa einem Lockdown, bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt sein, werden die bis dahin gespielten Spiele zur Ermittlung der Platzierun­g innerhalb der Gruppen herangezog­en. Wie bekannt, wurden etliche Partien des Ligapokals bis Ende Oktober nicht gespielt.

Und zur Wertung von Spielen nach der Quotienten-Regelung gilt: Bei ungleicher Anzahl von Spielen erfolgt die Wertung anhand der Quotienten-Regelung. Der Quotient errechnet sich dabei aus der Anzahl der Punkte geteilt durch die Anzahl de absolviert­en Spiele. Der Quotient wird stets auf zwei Nachkommas­tellen gerundet. Die Reihung der Mannschaft­en innerhalb einer Tabelle erfolgt nach absteigend­en Quotienten. Die Mannschaft mit dem größten Quotienten innerhalb einer Spielgrupp­e ist Erstplatzi­erter.

Status quo ist nun: Die nicht ausgetrage­nen Spiele der Spieltage eins und zwei des Ligapokals werden nicht nachgeholt. Sie werden nach der Quotienten-Regelung gewertet. Sollten Partien der restlichen Spieltage ausfallen, so kommt ebenfalls die Quotienten-Regelung zur Anwendung. Ein Verein, der bei den angesetzte­n Spieltagen kein Spiel ausgetrage­n hat, fällt aus der Quotienten-Regelung und hat somit auch keinen Anspruch auf ein Weiterkomm­en.

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