ExFreund im Rausch erstochen
Haftstrafe für Bluttat in Neuburg
Ingolstadt/Neuburg Zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe hat das Landgericht Ingolstadt eine 30-Jährige verurteilt. Die Frau hatte im vergangenen Jahr einen Tag vor Weihnachten im Drogenrausch mit einem Messer ihren Ex-Freund erstochen. Die Tat hatte sich in der gemeinsamen Wohnung im Neuburger Ortsteil Bittenbrunn ereignet. Die Strafe umfasst auch einen Drogenentzug und eine zweijährige Therapie in einer geschlossenen Einrichtung. Denn zu der Tat, da war sich Vorsitzender Richter Konrad Kliegl sicher, wäre es „ohne massive Intoxikation überhaupt nicht gekommen“.
Die 30-Jährige und ihr ehemaliger Freund hatten eine äußerst schwierige Beziehung. Sie hatte ihn immer wieder betrogen, war aber finanziell abhängig von dem Mann, um ihre Drogen finanzieren zu können. Von Zeugen wurde sie als aggressiv beschrieben, die unter Drogen „zum Monster“werden könne. Der 41-Jährige hingegen galt als ruhig und devot gegenüber der 30-Jährigen. „Sie die Königin, er der Sklave“, sagte Richter Kliegl.
Die endlosen Streiterein zwischen den beiden waren schließlich in der Nacht auf den 23. Dezember eskaliert. Irgendwann um Mitternacht hatte die Frau zum Messer gegriffen und zugestochen. Zwei Stiche hatte die Rechtsmedizin festgestellt. Der Mann war innerhalb kürzester Zeit verblutet. Die Frau gab die Tat zwar zu, sprach aber von einer Notwehr-Situation. Sie habe sich auf diese Weise gegen einen Messerangriff des 41-Jährigen zur Wehr setzen wollen. Ihre Verteidigerin hatte deshalb auch auf Freispruch plädiert. Doch die Notwehr-Version hatte das Gericht der Frau nicht geglaubt. Es verurteilte sie schließlich wegen Totschlags in einem minderschweren Fall, da die 30-Jährige wegen der Drogen zur Tatzeit nur vermindert steuerungsfähig war.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss die Frau möglicherweise nicht mehr lange im Gefängnis bleiben. Nach vier weiteren Monaten könnte sie mit ihrer Therapie beginnen, der Rest der Haftstrafe – drei Jahre und drei Monate – könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.