Erstes Urteil im Missbrauchsfall Münster
Im Missbrauchsfall Münster hat das Landgericht ein erstes Urteil gesprochen und einen 53-Jährigen für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis geschickt. Der Mann aus Norderstedt in Schleswig-Holtein muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Haft. Damit blieb das Gericht geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte auf drei Jahre und sechs Monate plädiert. Der Verteidiger hatte sich für eine angemessene Strafe ausgesprochen, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Zum Schutz der Opfer fand das Verfahren weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.