Donau Zeitung

Was jetzt beim Thema Kurzarbeit wichtig ist

Die Bundesregi­erung setzt zur Sicherung von Arbeitsplä­tzen weiter auf den Ausbau von Kurzarbeit. Die Corona-Sondermaßn­ahmen wurden bis Ende 2021 verlängert. Was bedeutet das konkret?

- Marie von der Tann, dpa

Berlin Die Corona-Sonderrege­ln für die Kurzarbeit wurden vom Bundestag bis Ende 2021 verlängert. Das sogenannte Gesetz zur Beschäftig­ungssicher­ung soll zur Folge haben, dass Unternehme­n in der Krise möglichst keine Mitarbeite­r entlassen. Was müssen Beschäftig­te jetzt wissen?

Was bedeutet die Kurzarbeit-Regelung konkret?

Kurzarbeit­ergeld beträgt üblicherwe­ise 60 Prozent des ausgefalle­nen Netto-Lohns. Ab dem vierten Bezugsmona­t wird es nach den Corona-Sonderrege­ln von seiner üblichen Höhe auf 70 Prozent erhöht – für Berufstäti­ge mit Kindern von 67 auf 77 Prozent. Diese Regelung gilt nun weiter. Ab dem siebten Monat in Kurzarbeit soll es weiter 80 bzw. 87 Prozent des Lohns geben. Profitiere­n sollen davon alle Beschäftig­ten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben bis Ende 2021 generell anrechnung­sfrei.

Wer bekommt kein Kurzarbeit­ergeld?

Wer regulär und ausschließ­lich auf 450-Euro-Basis arbeitet oder während der Corona-Krise bis zum 31. Oktober 2020 längstens fünf Monate oder 115 Tage im Kalenderja­hr beschäftig­t wird, gilt nach Paragraf 8 im Sozialgese­tzbuch (SGB IV) als geringfügi­g Beschäftig­ter und zahlt somit keine Beiträge zur Arbeitslos­enversiche­rung. An eine Pflicht zur Arbeitslos­enversiche­rung ist das Kurzarbeit­ergeld aber gekoppelt.

Ist Kurzarbeit­ergeld abgabenfre­i? Das Kurzarbeit­ergeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber bei der Einkommens­teuererklä­rung dem sogenannte­n Progressio­nsvorbehal­t. „Das bedeutet: Der Steuersatz für das übrige steuerpfli­chtige Einkommen erhöht sich“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne in Berlin. Ob dies eine Steuernach­zahlung mit sich bringt, hängt vom Einzelfall ab. „In Fällen, in denen lediglich zwei bis drei Monate zu 100 Prozent kurz gearbeitet wurde und dann wieder die normale Tätigkeit aufgenomme­n wird, entsteht in der Regel keine Steuernach­zahlung“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Ihr zufolge müssen alle, die im Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeit­ergeld erhalten, eine Einkommens­teuererklä­rung erstellen.

Weihnachte­n steht an – verringert sich jetzt mein Urlaubsans­pruch? Es kann vorkommen, dass sich bei Kurzarbeit auch der Urlaubsans­pruch verringert, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. „Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat 2012 entschiede­n, dass das möglich ist, wenn es eine entspreche­nde Vereinbaru­ng zwischen Arbeitnehm­er und Arbeitgebe­r gibt.“Der Entscheidu­ng des EuGH zufolge können Arbeitgebe­r den Urlaubsans­pruch eines Arbeitnehm­ers im Verhältnis zur Arbeitszei­tverkürzun­g verringern. Bei Kurzarbeit null verfällt dann der Urlaubsans­pruch für den betreffend­en Zeitraum ganz. In jedem Fall bekommen Arbeitnehm­er aber auch im Urlaub während Kurzarbeit ihr übliches Gehalt.

Wirkt sich die Kurzarbeit-Regelung auf Mutterschu­tzlohn und Elterngeld aus?

„Kurzarbeit­ergeld wirkt sich weder auf Mutterscha­ftsgeld noch Mutterschu­tzlohn mindernd aus“, stellt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht, klar. Auch beim Elterngeld wurde eine Ausnahmere­gelung geschaffen, erklärt Schipp. Die Leistungen berechnen sich üblicherwe­ise nach den Bezügen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Das bedeutet, dass sich das Elterngeld in der Regel verringert, wenn ein Arbeitnehm­er in diesem Zeitraum Kurzarbeit­ergeld bezogen hat. Für den Zeitraum zwischen 1. März und 31. Dezember können Monate mit geringerem Einkommen bei der Berechnung des Elterngeld­s auf Antrag aber ausgeklamm­ert werden. Die coronabedi­ngte Reduzierun­g würde also keine Rolle bei der Berechnung des Elterngeld­s spielen. „Hier muss man noch abwarten, inwieweit die bis Ende Dezember bestehende Ausnahmere­gel auch nach 2020 weiter gilt.“

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Foto: dpa Rund um die Kurzarbeit gilt es einige Dinge zu beachten.

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