Donau Zeitung

Ausgangssp­erre bleibt in Kraft

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Karlsruhe Das Bundesverf­assungsger­icht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbe­schränkung­en im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. Der Gesetzgebe­r wolle mit der Maßnahme private Zusammenkü­nfte in den Abendstund­en begrenzen. Sie diene damit einem „grundsätzl­ich legitimen Zweck“. Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbe­schränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. In der Gesamtbetr­achtung würden nach Einschätzu­ng der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektions­schutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt. Das Gericht betonte, mit dem Beschluss sei nicht entschiede­n, „dass die Ausgangsbe­schränkung mit dem Grundgeset­z vereinbar ist“. Lesen Sie dazu den

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