Ausgangssperre bleibt in Kraft
Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. Der Gesetzgeber wolle mit der Maßnahme private Zusammenkünfte in den Abendstunden begrenzen. Sie diene damit einem „grundsätzlich legitimen Zweck“. Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt. Das Gericht betonte, mit dem Beschluss sei nicht entschieden, „dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist“. Lesen Sie dazu den