Für Altfälle bleibt das Klagerecht Einzelner
Einzelne Wohnungseigentümer können trotz einer Gesetzesreform Prozesse fortführen, auch wenn sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit eine wichtige Rechtsfrage für viele Betroffene geklärt. Denn nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1951, die seit Dezember 2020 in Kraft ist, kann eine Eigentümergemeinschaft nun nur noch als Ganze gemeinsame Rechte einklagen. Einzelne Eigentümer dürfen solche Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Damit stellte sich die Frage, was mit laufenden Verfahren einzelner Eigentümer ist. Das Gesetz enthält keine Übergangsregelungen. Wie viele solcher Verfahren es an den Gerichten gibt, ist unklar. Der fünfte BGH-Zivilsenat kam zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber wohl nicht beabsichtigt habe, dass zahlreiche Prozesse nutzlos gewesen sein sollten.