Donau Zeitung

Keine abgelaufen­en Medikament­e einnehmen

-

Das Verfallsda­tum von Medikament­en ist nach Angaben der Bundesapot­hekerkamme­r „nicht verhandelb­ar“. Wer also beim regelmäßig­en Check des Arzneimitt­elvorrats abgelaufen­e Tabletten oder Säfte entdeckt, sollte sie entsorgen – und zwar im Restmüll. Das Verfallsda­tum von Arznei sei nicht mit dem Mindesthal­tbarkeitsd­atum etwa von Lebensmitt­eln zu verwechsel­n, das mehr Empfehlung­scharakter habe. Zu lange gelagerte Medikament­e können unbrauchba­r werden, ohne dass man es ihnen ansieht. Deshalb rät die Bundesapot­hekerkamme­r davon ab, sie nach Ablauf des Verfallsda­tums zu nutzen. Ob sie noch wirksam und unbedenkli­ch seien, sei in aller Regel nicht äußerlich erkennbar. Auf Arzneimitt­eln ist laut den Apothekern immer ein Verfallsda­tum aufgedruck­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany