Reiserücktritt: Kein Geld zurück wegen Ehekrise
Wer eine Reise absagt und von seiner Reiserücktrittsversicherung ver langt, sie möge die Stornokosten be zahlen, der muss dies nachvoll ziehbar begründen. Sonst bleibt er auf den Stornokosten sitzen, so wie im vorliegenden Fall. Da hatte ein Mann für sich und seine Ehe frau einen dreiwöchigen MallorcaUr laub für insgesamt rund 3300 Euro gebucht. Drei Tage vor Reisean tritt stornierte der Ehemann die Reise. Als Grund, so ist es im Urteil zu lesen, gab er an: „Erkrankung we gen Ehescheidung und polizeilicher Entfernung aus der Wohnung“. Versicherungen übernehmen die Stornokosten ihrer Kunden immer dann, wenn eine unerwartete schwe re– auch psychische – Erkrankung vorliege. Hier jedoch weigerte sich die Versicherung zu zahlen. Es ging um rund 2500 Euro. Der Ehe mann klagte deshalb vor dem Amtsgericht Hamburg gegen die Ver sicherungsgesellschaft. Vergeb lich. Er hatte sich – bereits 16 Tage vor der geplanten Abreise – in ei ner Notaufnahme vorgestellt. Dass er von einer „unerwarteten schweren Erkrankung“betroffen war, das habe der Ehemann trotz mehrerer ge richtlicher Aufforderungen „nicht hin reichend“dargelegt, begründete das Gericht sein Urteil. (Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 25.6.2020, Az.: 923 C 134/19). (WOGE)